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Der öffentlichkeitspolitische Wert von Unterhaltung

Was hat das Konzept von Public Value mit dem Medienkonzept von Unterhaltung zu tun?


Univ.- Prof. Dr . Thomas A . Bauer  Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien

Der folgende Text versucht unter den Bedingungen der notwendigen Kürze und Dichte einen Zusammenhang von der für elektronische Medien typischen und konstitutiven Unterhaltungskommunikation und dem als Leistung von Medienorganisationen gesellschaftlich eingeforderten Postulat von Public Value herzustellen, der in der lapidaren Feststellung mündet: Unterhaltung ist ein öffentliches Gut, das öffentliche Investition rechtfertigt.


Der medienpolitische Diskurs in Österreich scheint auf weite Strecken medienkulturell motiviert zu sein. Das ist, so denke ich, eine moralisch und medienethisch an sich wünschenswerte Ausgangsperspektive, sie hat allerdings die problematische Signatur der hierarchischen Struktur der realen Gesellschaft, in der Kultur nach wie vor theoretisch ein Referenzmodell für gesellschaftlichen Aufstieg und praktisch eine Domäne von und für Eliten darstellt.
Kultureliten hatten immer schon das Interesse, mediale Unterhaltungsprogramme kulturpessimistisch zu bewerten und deren oft populärkulturelle Ästhetik als niedrigkulturelle Auslassung minder gebildeter Schichten und daher für eine auf Selbstreflexion gegründete Entwicklung der Gesellschaft als öffentlich minder relevant zu werten. Die Hypothese, die der nachfolgenden Analyse zugrunde liegt, lautet: Die Zuordnung dieser oftmals als Kulturabfall bewerteten medientypischen Unterhaltung zum Wirtschaftskomplex ermöglicht die moralische Ausklammerung aus dem (gesellschaftlichen und) stark normativ begründeten Öffentlichkeitskomplex. Sie sagt überdies auch aus, dass
gesellschaftliche Eliten dazu neigen, über den wirtschaftlichen Mechanismus der medialen Kommunikation so abfällig zu denken wie über die programmliche Konzeption medialer Unterhaltung. Horizontale Diversität von Kultur (Lebensentwürfe) wird sozial vertikal (hierarchisch) gedeutet. Wenn bzw. weil man vertikale Diversität nicht verhindern kann, muss man sie eben (nur) wirtschaftlich bzw. der Wirtschaft wegen tolerieren.

Die Kompetenz der Kommunikationswissenschaft

Noch ist die Hypothese zu flach. Sie braucht eine vertiefende kultur- und kommunikationswissenschaftliche Interpretation. Wenn sich die Kommunikationswissenschaft theoretisch glaubwürdig zum Phänomen Unterhaltungskommunikation aussagen möchte, dann muss sie eine Vorbedingung einer erkenntnistheoretisch nachvollziehbaren Einordnung erfüllen: Über Kulturen – und Unterhaltung ist ein kultureller Modus von Kommunikation – kann man nur kultürlich sprechen, also nur im Wege der Exegese von kulturellem Habitus. Das Sprechen über (andere) Kulturen problematisiert und thematisiert die (eigene) Kultur des Sprechens im Sinne ihrer Legitimation. Die Wissenschaft von Kommunikation und Medien kann keine von der Praxis der gesellschaftlichen Kommunikation unabhängige Autorität beanspruchen, auch und gerade wenn sie sich als Kulturwissenschaft mit geisteswissenschaftlicher Ambition ausweisen und als solche ernst genommen werden möchte. Diese Legitimation einer verhandlungsfähigen Reflexion kann sie nur für sich beanspruchen,wenn sie sich als Agentur theoretischer wie methodischer Hermeneutik versteht; als Modell der sozialen Konstruktion von Wissen, das generell nachvollziehbar und verstehbar darstellt, wie man bezugs- und verhandlungsfähiges Wissen zu Kommunikation schaffen kann. Indem die Kommunikationswissenschaft den gesellschaftlichen Austausch von Wissen, Meinung und Erfahrung im systemischen Kontext von Medien als Kommunikation versteht, schließt sie an den Alltagstheorien an, die quer durch verschiedene Kulturen, Gesellschaften und Systeme nichts anderes sagen als dass das über die komplexe Konstellation von Technologie, betriebswirtschaftlicher Organisation und Konzentration von professioneller Kompetenz produzierte und konsumierte Programm einem sozialen Muster von Kommunikation entspricht: der Verteilung von Gesellschaftlichkeit durch die Vergemeinschaftung von Unterschied. (Bauer 2006: 57)
Allerdings versteht sich die theoretische Wissenschaft dann als kritische Beobachtung gegenüber den Ordnungsmodellen der Alltagstheorie, die ja auch das Ergebnis von Beobachtung ist, und fragt nach in den Interpretationen des Alltags implizierten Denkfiguren, die im Falle von Medien (vielleicht all zu selbstverständlich) dem sozio- und anthropologischen Postulat von Kommunikation zufallen und klarerweise kulturelle sind, also Deutungsmuster von Kommunikation im Hinblick auf ein Menschenbild, das beschreibt, dass und warum es die Chance und die Herausforderung des Menschen ist, den (einen) Sinn des Lebens im Wege der Vergemeinschaftung von unterschiedlich bedingter Erfahrung zu erproben und – nun im Kontext der Mediengesellschaft – der generellen Unbestimmtheit (und Unsicherheit) des individuellen Lebens gesellschaftlich vernetzte, kulturell geteilte und sinnbesetzte Interpretation und ethisch wie ästhetisch viable Versionen der Gestaltung des Lebens gegenüberzustellen.

Die mediale Signatur der Bestimmung von Wirklichkeit

Dies beschreibt die Existenz des Menschen als Suche nach sich selbst und als Beobachtung von sich selbst in den Spiegelungen der sozialen, kulturellen und symbolischen Umwelt, als Bestimmung der eigenen Wahrnehmung (Identität und Identitätsdeutung) im Wege der kommunikativen Aneignung von gesellschaftlicher Wirklichkeit. Es sagt darüber hinaus, dass es in der Gesellschaft, in und mit der wir leben, keine medienfreie Existenz gibt (vgl. Hartmann 2003: 24) In dieser so organisierten Gesellschaft ist die Bedeutung von Menschen, Themen, Wissen und Ereignissen immer medial charakterisiert. Es ist daher nicht das einzelne Medium relevant, sondern die in allen Bestimmungen des Lebens eingemischte Medialität der Konstruktion von Wirklichkeit. In diesem Sinne stimmt die lapidare These Luhmanns: Alles, was wir von dieser Welt wissen, wissen wir über Medien (Luhmann 2004).

Wissen – die eben (nur) über Kommunikation generierten Zusammenhänge der Beobachtung von Phänomenen im Interesse der möglichen Deutung, Erklärung, Ordnung und Bewertung – ist die Ressource für den sozialen Anschluss an Routen des sozialen Wandels und der Stoff für die Akkumulation von Sozialkapital (Bourdieu 1982).  Wissen definiert sich nicht nur in Kategorien von Inhalt und (kommunikativer) Form, sondern auch in Kategorien des Gebrauchs. Da medialer Gebrauch und mediale Aneignung von Wirklichkeit (Wissen) immer und im besten Sinne des Wortes Unterhaltung ist, also nicht nur dem Funktionsgedächtnis von Individuum und Gesellschaft dient, sondern auch als Ressource für die Anreicherung des kulturellen Gedächtnisses der Gesellschaft (Assmann 2007) überhaupt erst den Kontext für die Bestimmung des Informationswertes (Inhalts- und Gebrauchswert) formuliert, ist Wissen wissenswert, wenn es ethischen, ästhetischen und kulturellen Unterhalt gibt. Die wirtschaftliche Metaphorik (Unterhalt) ist hier keine Zufälligkeit, sondern ein in die wissenschaftliche Theorie übernommenes und in die Beobachtung eingemischtes alltagstheoretisches Postulat, dass Wissen als solches erst gewertet (und geschätzt) werden kann, wenn es an den Sinn-Desideraten des konkreten Lebens (Nutzen, Ästhetik, Ethik) ankoppelt.
Die Anschlussfähigkeit – in (und aus vor-medialen Zeiten von) Klassengesellschaften gerne dem Vorsprung von Bildung zugesprochen – kann aber im Kontext demokratischer Verteilung von Wissen (und anders kann im Kontext öffentlicher Medienkommunikation Wissen nicht verteilt oder generiert werden) nicht nur als Kompetenz von bildungsprivilegierten Menschen gewertet werden, sondern muss als Kommunikationsleistung (Kompetenz) des medialen Charakters von Wissensdarstellung eingefordert werden. Wissen als mediales Programm und im Kontext von medialen Programmen ist mehr denn je (d. h. in ehemals personalen und interpersonalen Kommunikationsverhältnissen) eine Implikation medialer und zugleich emanzipatorischer Konversation. Mediale Kommunikation hat eben wegen ihres Konversationscharakters ein emanzipatorisches Potenzial (vgl. Enzensberger 1970, Hall 1993), insofern sie als Habitus (Bourdieu 1982) des Alltags über eine kulturelle Grammatik verfügt, die neue Kulturmuster (Ethik, Ästhetik) zu generieren in der Lage ist. In diesem Sinne ist Medienkonversation das Ambiente für den sozialen und kulturellen Wandel.

Unterhaltung als Kommunikation und Kommunikation als Unterhaltung

Unterhaltung versteht man in unseren Kulturwelten, die ja mittlerweile stark mediatisiert und medialisiert sind, zunehmend als medientypisches Phänomen, das mit der Charakteristik der distanten Kommunikation zu tun hat: Lesen, Hören, Zuschauen sind mediatisierte Eingriffe in Lebenszusammenhänge anderer, die man imaginieren und in Deutungsrelation zu sich selbst stellen kann, deren möglichen Konsequenzen man sich aber entziehen kann, weil das Setting der Medialität mit dem Konstruktionscharakter zugleich die Möglichkeit der Dekonstruktion zulässt. Es ist ein Spiel mit Möglichkeiten, das an erinnerbaren Welten anschließt und Erinnerung mit Überraschung kombiniert.
Das schafft ein Paradoxie zwischen Rationalität und Irrationalität, eine mitunter belustigende, weil befreiende oder beängstigende, weil belastende Mischung von Erfahrung und Erinnerung. In eben diesem Sinne hat Unterhaltung, gerade wenn es als mediatisiertes und medialisiertes und auch so organisiertes Programm angeboten und ausgewiesen wird, wie man sich gut vorstellen kann, mit Bewusstsein und dessen Konkretion oder Abstraktion zu tun. (vgl. Flusser 1997: 185, Horkheimer,/TH. W. Andorno 1969, G.Anders 1956)
Wenn man also bedenkt, dass im Kontext des symbolisch und alltagsrituell vermittelten Mediengebrauchs Unterhaltung eine Kommunikationsleistung zwischen Produktion und Konsumtion, zwischen Produzent und Rezipient ist, die (weil mit Bewusstsein) mit der Kompetenz von Selbstwahrnehmung und Umweltbeobachtung (Reflexion) des Rezipienten korreliert, dann kann man nachvollziehen, dass mediale Unterhaltungskultur als Spiegel gesellschaftlicher Alltagsbildung und gesellschaftlich vermittelter Lebensentwürfe gewertet werden kann, die man im Sinne ihrer inhaltlichen und ästhetischen Nivellierung heben oder senken kann. In dieser medialen Kommunikationspartnerschaft sind beide Seiten des Mediengebrauchs – Produzenten wie Konsumenten – als sich selbst und zueinander verantwortliche Akteure der sozialen Praxis kulturell, also auch ethisch durch ein Konzept von Bildung (Kulturbildung) verpflichtet. Bildung ist nicht nur eine inhaltliche Dimension von kategorialem Wissen (gescheit), sondern auch eine ethisch-ästhetische Komponente von Alltagswissen (bewusst). Wenn man Bildung versteht als die Fähigkeit, Bereitschaft, Zuständigkeit und Verantwortung (alles in allem: Kompetenz - vgl. Bauer 2008:21) sich jenes Wissen anzueignen, mit dem man sein Verhältnis zur natürlichen, sozialen, kulturellen und symbolischen Umwelt entscheiden, moralisch begründen und dadurch eben diese Kompetenz steigern kann, dann hat sie den Charakter eines Habitus (P.Bourdieu 1982), der – ähnlich dem Konzept der generativen Grammatik (N. Chomsky) – Voraussetzungen schafft, daraus neue soziale Sätze (Verhaltensmuster) sozial-grammatisch richtig zu generieren. In diesem Sinne ist Bildung das mentale Dispositiv (Deleuze 1991) für kulturelle und soziale Kreativität.

Medienunterhaltung als Konversationsmuster der Gesellschaft

Wenn man Unterhaltung medial programmiert, dann arrangiert man – unabhängig von den theoretischen und praktischen Möglichkeit des Rollentausches – sowohl in der Rolle des Produzenten wie in der des Rezipienten eine Verständigungsleistung, die mit den Chancen und Risken von Wahrheit und Täuschung operiert. Unterhaltung als mediales Programm hat in sich das Potenzial der Repression wie das der Emanzipation. Sich so wähnende freie Gesellschaften spiegeln sich in diesem Muster der medialen Konversation genauso wie die der Totalität verdächtigten. Davon ist auch die politische Kommunikation im medial programmierten Format der Nachricht affiziert: Der jeweils für politisch korrekt gehaltene Stil der politischen Nachricht unterhält das System (und dessen Wahrnehmung) da wie dort. In diesem Sinne kann man Kommunikation, vor allem Medienkommunikation theoretisch als gesellschaftliche Übereinkunft und als Ritualisierung gegenseitiger wie wechselseitiger Täuschung konzipieren (Bauer 2009: 68)Was die Welt zusammenhält, sind die Geschichten und Diskurse (Schmidt 2003), in welchen Formaten auch immer sie Relevanz gewinnen: Wirklich ist, was in und als Kommunikation darstellbar und deutbar ist. Wenn man schon im Kontext medialer Kommunikationsprogrammatik die Unterscheidung von Information (Nachricht), Unterhaltung und Werbung für die Kennzeichnung der medialen Kommunikationsabsichten gebraucht, dann sollte man mit bedenken, dass auch Programmrezipienten auf solche Zuordnungen eingeübt sind und den Sinn ihrer Medienzuwendung (Information, Unterhaltung, Werbung) danach ausrichten. Eben wegen dieser medienkulturell eingeübten und ritualisierten Unterscheidung muss man in Rechnung stellen, dass, weil sich die Konstitution der Gesellschaft im Modus von Kommunikation vollzieht, dieser Modus sich in der Mediengesellschaft zunehmend auf das Modell von Medialität einstellt, das heißt (um hier die postmodernen Kritiken zu Wort kommen zu lassen (Beaudrillard 1994, Foucault 1995,Lyotard 1979, Derrida 1986)): Programmierung, Standardisierung, Distanzierung, Funktionalisierung, Simulierung, Fragmentierung etc. Dieser Wandel der Kommunikationskultur spiegelt den Wandel der sozialen Kultur der Verteilung von Gesellschaftlichkeit und der Kultur der Aufmerksamkeit für Differenz: Persönliches Wissen und intime Lebenshaltungen erreichen öffentliche Aufmerksamkeit und werden so gesellschaftlich relevant wie öffentliche Themen und Ereignisse zunehmend die persönliche Lebensgestaltung bestimmen. Weil also durch die zunehmende Medialisierung der gesellschaftlichen Kommunikation (quer zu den herkömmlichen hierarchisch gebauten Räumen der Diskursordnung wie Familie, Institutionen) sich neue Konstellationen und Qualitäten des gesellschaftlichen Vertrauens bilden, braucht es durch öffentlichen Konsens geschaffene Instanzen der Verteilung von Gesellschaftlichkeit.

Medienpolitische Konzepte im Blick auf Public Value

Im Grunde kann dieses Vertrauen von Medienunternehmungen auf unterschiedliche Art und Weise beansprucht werden: öffentlich-rechtlich, privatrechtlich und privatwirtschaftlich. Theoretisch sind alle Modelle vertrauensfähig und praktisch sieht es danach aus, dass keines der Modelle das allein seligmachende Prinzip für sich beanspruchen könnte, weil jedes der Modelle einer ähnlichen Polarität, wenn auch mit jeweils unterschiedlicher Ressourcenlage gegenübersteht: Akzeptanz oder Mission, Qualität oder Quote. Weil alle Modelle aus jeweils unterschiedlicher Ausgangslage auf organisatorische, institutionelle und wirtschaftliche Grenzen stoßen, wird es verunmöglicht, dass in einem einzigen Modell alle gesellschaftlichen Ansprüche (Akzeptanz und Mission, Qualität und Quote) gesättigt werden. Es braucht ein Konstrukt, das die Summe gesellschaftlicher Kommunikationswerte zu interpretieren in der Lage ist, auf das sich Medienunternehmungen ethisch einigen können, durch das die Kompetenzen von Programmanbietern klassifiziert und verglichen werden können und auf das hin Medienunternehmungen auch ihre Kompetenzen ausrichten und ordnen können, um das gesellschaftliche Vertrauen zu verdienen. Die Struktur selbst (z. B. die öffentlich-rechtliche Institution) steht nicht mehr in dem Maße für die Qualität des gesellschaftlichen Vertrauens wie umgekehrt andere Strukturen (z. B. die privatwirtschaftliche Organisation) nicht mehr in dem Maße in Zweifel zu ziehen sind wie dies zu Zeiten des totalen Monopols des ORF Strategie war.
Das Wettbewerbsprinzip hat sich von Strukturen zu Qualitäten und von Rechtskriterien zu Kompetenzkriterien verlagert. Eben diese Verlagerung der Beobachtungsperspektive macht deutlich, dass nicht qua Struktur öffentlich-rechtliche Programmanbieter öffentlich-rechtlich relevantes Programm anbieten, weil sie durch ihre Kompetenzausrichtung ein gesellschaftliches bzw. öffentlich-rechtliches Desiderat sättigen, das formal öffentlich-rechtliche Einrichtungen nur (mehr) durch ihre Struktur spiegeln. In dieser Verlagerung der Perspektiven macht sich die Zivilgesellschaft bemerkbar: Öffentliche Relevanz ist verhandelbar. Das Konstrukt, das diesen Wandel aufnimmt und als Qualität abbildet, findet sich – im medienpolitischen Diskurs zunehmend als gemeinsamer Widerspruchspunkt konsentiert – im Begriff von Public Value: Das qualifizierende Unterscheidungsmerkmal in der Wertung der Medienprogramme ist der öffentliche Zusatznutzen, den Programme stiften, auch wenn und vielleicht sogar weil sie der wirtschaftlichen Rationalität wegen auf große Reichweiten oder ausgemachte Zielgruppen setzen. In diesem Umfeld ist Public Value aber auch eine Abstraktion des Wertetausches: Öffentliche Leistung verdient öffentliche Entgeltung. Das ist die pragmatische Seite eines theoretisch ja schon mehrfach durchgespielten Konzepts (vgl. Karmasin 1996).

Unterhaltungsprogramme im Kontext der Konstitution von Öffentlichkeit

Dieser öffentlich und gesellschaftlich relevante Mehrwert kann im Kontext der Programmgestaltung unterschiedlich erreicht werden: entweder als Querschnittswert eines in sich differenzierten Programms oder als spezifischer Werte bestimmter Programmelemente. Appliziert man das Konzept von Public Value auf die zuvor getroffenen Aussagen zum Konversations- und Unterhaltungscharakter medialer Kommunikation und zur Notwendigkeit von Unterhaltung als medialem Format der gesellschaftlichen Praxis, dann muss man zu dem theoretischen Schluss kommen, dass Unterhaltung im medialen Format sozialer Konversation geradezu ein Dispositiv von Public Value ist.

Der Beispiele dazu gibt es viele. Programme, die dazu beitragen, dass Menschen sich von eingeübten Mentalitäten freispielen können, weil sie kognitiv und auch emotional in die Lage versetzt werden, sie aus anderen Perspektiven zu reflektieren, haben einen gesellschaftlichen Wert, der gesellschaftlich abzugelten ist, auch wenn die Werte nur schwer zu definieren bzw. in jedem Fall verhandelbar sind. Ein anderes Beispiel: Das programmliche wie wirtschaftliche Bemühen um die Kunst der Unterhaltung (Musikszene, Film, Theater, Kabarett, Sport etc.) ist ebenso als Kompetenz für Public Value zu werten und zu entgelten wie die Entwicklung bzw. Verbreitung von Sendeformaten, die im Genre der Unterhaltung den Diskurs um gesellschaftliche Werte aufgreifen wie Integration, Toleranz, Aufklärung, interkulturelle Verständigung, friedliche Nachbarschaft etc. Unterhaltung ist ein gesellschaftliches Muster der Sinnbestimmung, das – zum Beispiel im Vergleich zu Information und Nachricht – nicht weniger, sondern eine andere Qualität von Dialog und Diskurs beansprucht. Die darin vermutete und von elitärer Kulturkritik gerne herabgewürdigte Implikation von Zerstreuung und Dekonzentration muss man als kommunikatives Ritual verstehen, auf das Menschen vor allem dann zurückgreifen, wenn sie sich (z. B. von der Thematik) überfordert fühlen. Im Genre von Unterhaltung werden gesellschaftliche Erwartungen und Wertepositionen, die im Kontext des sozialen Handelns eingefordert werden, entkrampft, entmystifiziert und von Autoritätsdruck befreit. Unterhaltung ist im interpersonalen wie im medialen Kontext das kommunikative Ambiente für die Bildung von Einstellungen, Attitüden, Rollendeutungen, die Zuschreibung von Positionen und das kommunikative Dispositiv für die Generierung von gesellschaftlich wechselseitig zugespielter Erwartung. Als ein in diesem Sinne kulturspezifisch unterschiedlich ausgeprägtes Muster der symbolischen Interaktion entwickelt sie eben auch ästhetisch unterschiedliche und unterschiedlich nivellierte Muster der Konstruktion von Identität oder der Vergegenwärtigung von Mentalität.
Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Diskussion um Public Value sich vor allem im Umfeld von öffentlichen Medieneinrichtungen (z. B. BBC) entwickelt hat, weil dort die öffentliche Reputation als das Kompetenzmerkmal öffentlich-rechtlicher Einrichtungen auf dem Spiel steht (vgl. Christl/Süssenbacher 2010).  Denn von diesen Einrichtungen erwartet man in erster Linie, dass sie sich als struktureller und kultureller Beitrag zur Bestimmung gesellschaftlicher Identität verstehen, was sich neben anderen Kategorien eben auch in seinem Unterhaltungsprogramm spiegeln sollte. Medieneinrichtungen, die sich dieser gesellschaftlichen Verhandlung stellen, brauchen ein flexibles Management, eine elastische Organisationsstruktur, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vielseitig gebildet sind und die es zu ihrer Kompetenz rechnen, ein sensibles Sensorium gegenüber ihrer sozialen Umwelt aufzubringen. Neben all der nach innen gerichteten Forderung nach Kompetenz wird das Konzept von Public Value aber zunehmend durch eine andere Thematik bestimmt: die der Media Literacy des Publikums. Medienunternehmungen, die ihr Programm und ihre Programmorganisation strukturell und funktional danach ausrichten, Betroffene zu Beteiligten (Partizipation, z. B. Programm nicht nur für, sondern auch von Migrantinnen und Migranten) zu machen und ihnen z. B. auch durch medienpädagogische Hilfestellungen eine Position der Authentizität einzuräumen, werden dem Konzept von Public Value und der wegen des zunehmenden Mangels an finanziellen Mitteln immer strengeren Auslegung des Konzepts um vieles gerechter als Programme, die sich nur auf die inhaltliche Seite konzentrieren. Public Value ist ein Konzept, das die Ontologie der Öffentlichkeit der medialen Kommunikation in Bewegung setzen wird.



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STUDIE: Die Bedeutung öffentlich-rechtlicher Unterhaltung in Zeiten des digitalen Wandels
ORF Public Value Jahresstudie 2022
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Unterhaltung ist ungezwungenes Orientierungswissen
Univ.-Prof. Dr. Jürgen Grimm
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Anspruchsvolle Unterhaltung
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Unterhaltung die Sinn macht
Schauspieler Cornelius Obonya
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Regisseur und Drehbuchautor Stefan Ruzowitzky
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Mit Unterhaltung Wissen schaffen
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"Unterhaltung ist ein Grundnahrungsmittel"
Heute Mittag bei der Präsentation der Public Value Studie 2013-2014
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Studie 2013: "Unterhaltung als öffentlich-rechtlicher Auftrag
Prof. Dr. Gabriele Siegert, Dr. M. Bjørn von Rimscha, Mag. Christoph Sommer - Universität Zürich
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Unterhaltung als öffentlich-rechtlicher Auftrag.
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