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Mit dem am 1. Oktober 2010 geänderten Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 50/2010 wurde ein besonderer Auftrag für die Veranstaltung eines Informations- und Kultur-Spartenprogramms eingeführt (§ 4c ORF-G). Ein solches Programm musste vor der erstmaligen Ausstrahlung einer Auftragsvorprüfung (§§ 6 ff ORF-G) unterzogen werden.
Der ORF hat einen Vorschlag für ein Informations- und Kulturspartenprogramm sowie ein Online-Angebot ausgearbeitet, diesen Vorschlag am 5. 11. 2010 veröffentlicht, um allen Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme (s.u.) einzuräumen. Am 23. 12. 2010 wurde der Vorschlag der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit dem Antrag auf Genehmigung übermittelt. Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Veranstaltung des Programms und die Bereitstellung eines Online-Angebots mit Bescheid vom 18. 5. 2011, KOA 11.240/11-024, unter Auflagen genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Den genehmigten Vorschlag für ein Informations- und Kulturspartenprogramm sowie ein Online-Angebot finden Sie hier. Den Genehmigungsbescheid der KommAustria vom 18. Mai 2011, KOA 11.240/11-024, finden Sie hier. Der Stiftungsrat hat Beschränkungen für kommerzielle Kommunikation im Fernsehprogramm beschlossen, die Sie hier finden.
 
Das Angebotskonzept für ein Informations- und Kulturspartenprogramm sowie ein Online-Angebot, Stand 18. 9. 2013 (veröffentlicht am 17. 01. 2014), finden Sie hier.

Stellungnahmen

Für alle vom am 5.11.2010 veröffentlichten geplanten Angebot Betroffenen bestand bis 21. Dezember 2010 die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Die fristgerecht eingelangten Stellungnahmen stehen nachfolgend zum Download bereit (persönliche Angaben wurden geschwärzt).

Wir bedanken uns für Ihr Interesse am Informations- und Kulturspartenprogramm!