DE | EN
DE | EN
Das am 1. Oktober 2010 geänderte Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 50/2010, setzt für die Bereitstellung bestimmter neuer Online-Angebote die Durchführung einer Auftragsvorprüfung (§§ 6 ff ORF-G) voraus (§§ 4f iVm 50 Abs 3 Z 2 ORF-G).

Der ORF hat einen Vorschlag für ein sendungsbasiertes Lehr- und Lernmittel-Angebot "Ö1 macht Schule" ausgearbeitet und diesen Vorschlag am 31. 3. 2011 veröffentlicht, um allen Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme (s.u.) einzuräumen. Am 23. 5. 2011 wurde der Vorschlag der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit dem Antrag auf Genehmigung übermittelt. Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Bereitstellung des Online-Angebots mit Bescheid vom 21. 11. 2011, KOA 11.267/11-008, genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Den Vorschlag (einschließlich einem Angebotskonzept) für "Ö1 macht Schule" finden Sie hier.
Den Genehmigungsbescheid der KommAustria vom 21. 11. 2011, KOA 11.267/11-008, finden Sie hier.
Für alle vom geplanten Angebot Betroffenen bestand die Möglichkeit, hierzu bis 16. 5. 2011 Stellung zu nehmen. Die fristgerecht eingelangte Stellungnahme (persönliche Angaben wurden entfernt) finden Sie hier.