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Mit der ORF-TVthek bietet der ORF seit 16. November 2009 ein Service an, das die Online-Nutzung von TV-Inhalten des ORF ermöglicht. Im Jahr 2012 wurde ein Auftragsvorprüfungsverfahren (§§ 6 ff ORF-G) mit dem Ziel initiiert, den öffentlich-rechtlichen Mehrwert der TVthek sowohl im inhaltlichen als auch im technischen Bereich weiter zu stärken, insbesondere das Angebot an Sendungen um bestimmte hochwertige Fremdproduktionen zu vervollständigen und das audiovisuelle Gesamtangebot besser auffindbar zu gestalten. Damit verbunden war die Bereitstellung von kommerzieller Kommunikation.
 
Der ORF hat für diese Änderungen ‑ wie im ORF-Gesetz vorgesehen ‑ einen Vorschlag ausgearbeitet und diesen am 25. 9. 2012 veröffentlicht, um allen Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme (s.u.) einzuräumen. Am 26. 11. 2012 wurde der Vorschlag der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit dem Antrag auf Genehmigung übermittelt. Unter Einbindung des Public-Value- Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Änderungen mit Bescheid vom 12. 7. 2013, KOA 11.261/13-015, teilweise unter Auflagen genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig; Spruchpunkt II des Bescheids wurde nach einer dagegen gerichteten Berufung des ORF vom Bundeskommunikationssenat (BKS) abgeändert.

Den Vorschlag für Änderungen von TVthek.ORF.at finden Sie hier.

Die eingelangten Stellungnahmen (persönliche Angaben wurden entfernt) finden Sie hier:

Stellungnahme ATV
Stellungnahme Bundesarbeitskammer
Stellungnahme SevenOne Media
Stellungnahme VÖP
Stellungnahme VÖZ

Das Angebotskonzept von TVthek.ORF.at (das im Zusammenhang mit den Auflagen des Bescheids, vgl im Folgenden, zu lesen ist), Stand 19. 9. 2012 (veröffentlicht am 02. 08. 2013), finden Sie hier.
Den Genehmigungsbescheid der KommAustria vom 12. 7. 2013, KOA 11.261/13-015, finden Sie hier.
Den BKS-Bescheid über die Berufung des ORF vom 11. 11. 2013, 611.998/0004-BKS/2013, finden Sie hier.
Den Bericht über die Evaluierung der Änderungen der TVthek 2013 finden Sie hier.