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Genug Spannung für alle

Public Value Bericht 2015/16: Mag. Thomas Kralinger – Verband Österreichischer Zeitungen


Die Fragestellung, auf die der folgende Beitrag Bezug nehmen soll, fördert das Grundproblem der Medienpolitik in einer digitalisierten Welt zutage: Wo sollen (öffentlich-rechtliche) Medien »aufmachen«?

Der Österreichische Rundfunk hat unter den Medienunternehmen in Österreich eine Sonderstellung, denn er hat einen öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen. Private Medien verfolgen den öffentlich-rechtlichen Auftrag aufgrund Überzeugung und selbst auferlegter Verpflichtung. Aus der Gesetzeslage erwachsen dem ORF spezielle Rechte und Pflichten. Eine wesentliche Aufgabe des Senders, der den Landesnamen trägt, ist die Schaffung einer österreichischen Identität. Gerade in einer Zeit großer Flüchtlingsbewegungen und des Zuzuges Tausender Menschen ist es für unser Land notwendig, dass der ORF mitseinem Programm identitätsstiftende Maßnahmen setzt und sich an den zu bewältigenden Integrationsaufgaben durch spezielle Sendungsangebote beteiligt. Aber genau bei diesem Thema konnte man erkennen, dass Österreichs private Medienhäuser und der ORF an einem Strang ziehen. Österreichs Medienlandschaft hat ein vitales Interesse an einem friedlichen Miteinander der heimischen Bürger/innen. Dieses Klima gilt es mit unabhängiger und ausgewogener Berichterstattung zu wahren. Angstmache, aber auch Schönfärberei erschüttern die Glaubwürdigkeit des gesamten heimischen Medienstandortes.

Wenn die Glaubwürdigkeit des Journalismus in Gefahr ist, trifft uns das alle. Medien können nur dann ein »Bollwerk der Demokratie« sein, wenn wir uns von Politik-Agiteuren nicht das Standing bei unseren Lesern/Sehern/Hörern/Nutzern ruinieren lassen. Öffentlich-rechtliche Medien und die Medienhäuser verlegerischer Herkunft müssen klar senden und schreiben, was Sache ist. Wir dürfen die Wahrheit nicht verschweigen, auch wenn sie unangenehm sein mag. Wir dürfen den Mächtigen nicht schmeicheln, sondern müssen Klartext reden. Wir müssen aber auch tagtäglich beweisen, dass in Qualitätsmedien kein Platz für Gerüchte und Verschwörungstheorien ist. Der schwerwiegendste Vorwurf, der mich in den letzten Wochen erreicht hatte, war, dass die österreichischen Qualitätsmedien im Flüchtlingsthema einseitig berichteten, also einen Teil der Wahrheit verschwiegen hätten. Diesen Vorwurf gilt es, ernst zu nehmen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die Bevölkerung von der Qualität und der Redlichkeit des heimischen Journalismus zu überzeugen. Wir lassen keine relevanten Informationen weg und verschweigen nichts, auch wenn es unangenehm sein mag!

Dabei ist es auch ein wesentliches Instrument, Bürger/innen und deren Anliegen verstärkt in die Berichterstattung einfließen zu lassen. Natürlich haben der ORF, aber auch die Medien verlegerischer Herkunft das Bestreben, Medienprodukte zu gestalten, die möglichst nah an der Bürgerin und am Bürger, ihren/seinen Bedürfnissen und Sorgen dran sind. Sendungen wie »Bürgerforum« und »Bürgeranwalt« erfreuen sich großer Beliebtheit, weil sie die Interessen der Seher/innen treffen. Auch die Bundesländersendungen zählen zum Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Doch auch für diesen Bereich des Journalismus darf kein niedrigerer ethischer Grundsatz gelten. Unabhängig, sachlich und ehrlich gilt es zu berichten. Als problematisch erachte ich daher die Aussage des Gemeindebundpräsidenten in den »Oberösterreichischen Nachrichten« vom 20. Jänner 2016. Er wird mit dem Satz bezüglich des geplanten ORF-Frühfernsehens zitiert: »Jede Gemeinde kann ein Ortsporträt kaufen, welches die ORF-Profis machen.« Die Gemeinden können die Rechte an der weiteren kommerziellen Nutzung des entsprechenden Beitrags nach Ausstrahlung erwerben, um diesen dann auf der Gemeinde-Homepage oder bei Tourismus-Messen zu zeigen. Doch mit diesem Geschäftsmodell tut sich der ORF selbst nichts Gutes. Denn ein mit Gebührengeldern finanzierter Beitrag, der nachher verkauft werden soll, wird wohl bereits im Vorfeld so konzipiert sein, dass der potenzielle Käufer daran Gefallen finden wird. Käuflicher Journalismus darf im ORF keinen Platz finden! *

In der digitalen Welt verschwimmen die Grenzen zwischen öffentlich-rechtlichen Angeboten und den Portalen der Medienhäuser verlegerischer Herkunft immer mehr. Aufgrund der Gebührenmittel, die der ORF lukriert, hat er einen klaren Wettbewerbsvorteil. Daher braucht es auch in manchen Bereichen Schranken, damit auch private Medienanbieter eine Chance haben, sich wirtschaftlich im Web zu entwickeln. Zweifelsfrei sind Video- und Audio-Content die Domänen des ORF und nicht der Printmedien. Doch sobald das Medienangebot presseähnlich wird, ist die Grenze überschritten. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es genug journalistische Möglichkeiten gibt, bei denen private Verlage und ORF nebeneinander und vereint stärker sein können als in einer Wettbewerbssituation. Dieses Bewusstsein auf beiden Seiten belegen auch die derzeit diskutierten Projekte zur besseren Verwertung öffentlich-rechtlicher Bewegtbildinhalte. Wenn die Politik Spielregeln festlegt, die eine wechselseitige gedeihliche Entwicklung ermöglichen, findet der ORF mit seinen Angeboten weiterhin Anklang bei der Bevölkerung und die Verlage haben eine Chance, mit ihren Inhalten auch im Web Geld verdienen zu können. In Österreich hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer noch beachtliche Reichweiten. Gleichzeitig ist Österreich in Europa auch einzigartig bei der Print-Reichweite. Wenn wir in Österreich journalistische Qualität weiter finanzieren wollen, brauchen wir auf allen Seiten auch das Verständnis und Bewusstsein für den Wert dieser Qualität bei fairen Wettbewerbsbedingungen. Daher plädiere ich dafür, dass der ORF auch weiterhin und verstärkt öffentlich-rechtlich »aufmacht«. Österreichs Medienmarkt braucht einen starken ORF, aber der ORF und der österreichische Medienmarkt benötigen auch eine bunte Vielfalt an Medienhäusern verlegerischer Herkunft.

Der Autor
Thomas Kralinger ist Präsident des Verbandes Österreichischer Zeitungen sowie Geschäftsführer des Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlags.

* Ortsporträts sind ein fixer Bestandteil jeder »Guten Morgen Österreich«-Sendung und nach ausschließlich redaktionellen Gesichtspunkten gestaltet. Die Rechte hierfür liegen beim ORF, für Produktion und Ausstrahlung des Beitrages wird selbstverständlich nichts berechnet. Wie bei jedem Audio- und Videomaterial, über dessen Rechte der ORF verfügt, haben Interessierte die Möglichkeit, die Rechte an der weiteren kommerziellen Nutzung des entsprechenden Beitrags nach Ausstrahlung bei der ORF Enterprise zu erwerben. Das ist ein üblicher Vorgang, Belegdaten dazu finden sich auf Seite 42 in »Nachzählen«. Das mögliche Interesse anderer an der Nachnutzung von Beiträgen steht in keinem Zusammenhang mit der redaktionellen Gestaltung. Dafür ist durch entsprechende Regulative - etwa Verhaltenskodex etc. gesorgt. (Anm. des ORF)




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