DE | EN
DE | EN
[Eine Seite zurück]

Herr Ober, da ist ein Toupet in meinem Public Value!

Univ.-Prof. Dr . Christian Steininger, Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien


Eigenartiger Titel, zugegeben. Mag es auch dem Einstieg ins Thema vordergründig an Sinn fehlen, an Kategorien für »Value« fehlt es dem ORF nicht: vertrauens-würdige Information, Service, Unterhaltung, Wissen, Verantwortung, Vielfalt, Orientierung, Integration, Bürgernähe, Kulturauftrag, Identität, Wertschöpfung, Föderalismus, Europaintegration, globale Perspektive, Innovation, Transparenz, Kompetenz. Man kann Kategorien selbst entwickeln oder entnimmt sie den gesetzlichen Vorgaben. Es ist absehbar, dass das, was man als »Public Value« fassen will, eine Mischung aus Kategorien sein wird, von denen jede einzelne zumindest ein Problem mit sich bringt. Das Problem ihrer konsentierten Messung. Der Umstand, dass schon umstritten sein wird, wer festlegt, was als wertvoll gilt. Verwiesen sei hier auf eine Debatte innerhalb der Ökonomik über meritorische Güter, Güter deren Produktion und Konsum als gesellschaftlich erwünscht gelten. Aber welche medialen Inhalte sind gesellschaftlich erwünscht? Und wer darf das bestimmen?


Ich vertrete die These, dass von den oben genannten Kategorien am ehesten Vielfalt als Bewertungsmaßstab taugt. Messen kann man Vielfalt durch Programmstrukturanalysen (idealerweise verknüpft mit Befunden der Nutzungsforschung), ein Vergleich der Inhalte unterschiedlicher Mediengattungen wird so möglich. Man verlässt auf dieser Basis die Ebene rein normativer Bewertungen und kann konstatieren, was die spezifischen inhaltlichen Beiträge einzelner Medien zur Generierung von »Value« sind. Zu »Public Value« ist damit aber noch gar nichts gesagt. Um die Frage beantworten zu können, was eine Kategorie zu einer für die Öffentlichkeit wertvollen macht, sollte man wissen, was man unter Öffentlichkeit versteht. Denn sozialstaatliche Demokratien dürfen sich nur dann in einer Kontinuität mit den Grundsätzen eines liberalen Rechtsstaates sehen, wenn sie für die Konstituierung einer politisch fungierenden Öffentlichkeit sorgen. Diese Einsicht verdanken wir Jürgen Habermas. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann dieser Forderung am ehesten Rechnung tragen, Rundfunk per se nicht. Peter Dahlgren (1995: 148) bringt dies auf den Punkt: »While television is the dominant medium of the public sphere, ›public sphering‹ is clearly not television's dominant purpose, and its institutional logic of course greatly conditions its role within the public sphere«.

Die Vagheit des Öffentlichkeitsbegriffs ist nicht nur ein Problem der mit ihr befassten Wissenschaften, es ist vielmehr der mittlerweile in seinem Bestand gefährdete öffentlich-rechtliche Rundfunk, der um die Klärung dieses zentralen Begriffs bemüht sein muss. Es geht um mehr als Quoten und Zielgruppen. So wie Konzepte von Medienfreiheit und Vorstellungen einer sozialen und kulturellen Verantwortung der Medien einer steten Überprüfung und Neuformulierung bedürfen, gilt dies auch für die Konzepte von Öffentlichkeit. Häufig wird auf sie verwiesen, theoretisch und empirisch wird Öffentlichkeit jedoch gemieden.

Bedienen wir uns der Vorstellung von Öffentlichkeit als medial gestifteten Raum. Einerseits definiert öffentlich-rechtlicher Rundfunk (wie alle Medien) die Grenzen des sozialen Raums durch die mediale Definition politischer, ökonomischer, kultureller und symbolischer Werte mit; andererseits beeinflusst er die Mobilität und Veränderungsfähigkeit der von ihm konstituierten Öffentlichkeiten und damit auch deren Potenzial zur Konstruktion sozialer Wirklichkeit. Wenn nun gesellschaftliche Prozesse von Medien interpretiert, konstruiert und nicht zuletzt geprägt werden, müssen die Institutionalisierungs- und Organisationsformen von Rundfunk (öffentlich-rechtlich oder kommerziell) notwendigerweise ins Zentrum des Interesses rücken.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der diese Bezeichnung verdient, muss als Institution agieren, die sich ökonomischer und administrativer Rationalität widersetzt. Punkt. Das heißt nicht, dass das immer gelingen kann, es muss aber versucht werden. Wie kann es gelingen?


Es bedarf der medialen Produktion von Inhalten, die sich durch Freiheit von Stereotypen auszeichnen. Gesellschaftliche Wahrnehmung verlangt nach gesellschaftlicher Synchronisierung und Medien als kulturell dominante sinnproduzierende Steuerungs-und Orientierungsinstanzen etablieren diese. Insbesondere werbefinanzierte Medien etablieren Stereotype durch ihr Angebot von Identifikationsobjekten sowie durch die homogenisierende und integrierende Wirkung ihrer Fokussierung auf eine begrenzte Zahl von Formaten, um ihren eigenen Bestand zu sichern. Dass dieser Umstand auch für mischfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk folgenreich ist, ist wohl nachvollziehbar: Vielfalt beugt sich Formaten und Stereotypen, Aktualität wird durch Wirtschaftlichkeit ersetzt, durch die Spezifik des Medienguts ist Richtigkeit für den Rezipienten nicht abschätzbar und Relevanz orientiert sich an den Präferenzen kaufkräftiger Konsumenten.


Es bedarf der medialen Produktion von Inhalten, die sozialen Zusammenhalt ermöglichen. Die Konstitutionenökonomik zeigt, dass Individuen in einem Gesellschaftsvertrag festlegen, welche Regeln ihren Umgang bestimmen und welche öffentlichen Güter

sie bereitstellen wollen/bereitgestellt sehen wollen. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist idealtypisch als Ausfluss eines solchen Gesellschaftsvertrags zu verstehen. Das eingangs erwähnte Problem der konsentierten Festlegung von Zielwerten ist damit theoretisch lösbar. Aber: Konsens(fähigkeit) gründet auf Wissen bezüglich der eigenen Position in der Gesellschaft sowie auf Wissen um Ursache -Wirkungs-Zusammenhänge. Der Aufbau dieses Wissens geschieht zunehmend medial. Auf Medien kommen dem-nach Aufgaben zu, die sie zu autonomen Institutionen machen. Zu Institutionen, die in unterschiedlichem Ausmaß dem Einfluss der Regierung entzogen sein müssen, um das demokratische System zu stabilisieren, indem sie gesellschaftliche Kooperation ermöglichen und ökonomische und bürokratische Rationalität der »rentensuchenden Gesellschaft« in Grenzen halten. Wissensaufbau durch Medien ist jedoch auch von deren kommunikativem Anschluss an die Präferenzen der Bürger abhängig. Qualität und Nutzen medialer Inhalte sind für Rezipienten schwer abschätzbar, Interessen kaum durchsetzbar, da Rezipienten mangels Organisiertheit und Organisierbarkeit nicht als medienpolitische Akteure gelten können. Es zeigt sich, dass letztlich eine Informations-asymmetrie zuungunsten der Medienkonsumenten besteht, die vom Medienproduzenten ORF durch binnenplurale Vielfaltsicherung aufgehoben werden könnte.

In der Realität pendelt der ORF zwischen Markt- und Staatsversagen und läuft damit nicht nur zunehmend Gefahr seine ökonomische, sondern auch politisch und kulturell begründete Sonderstellung zu verlieren. Ohne Zweifel lässt sich über seinen »Value« sprechen und forschen, diesen inhaltsanalytisch im Vergleich mit anderen Medien am Kriterium Vielfalt festzumachen, erscheint notwendig, um den ORF eine Grundlage für künftige strategische Entscheidungen geben zu können. »Value« wird aber erst dann »Public Value«, wenn der ORF von Marktzwängen und politischer Instrumentalisierung befreit, Inhalte produziert, die einer politisch fungierenden Öffentlichkeit zuträglich sind, Inhalte, die dann auch eine konsentierte Festlegung der eingangs formulierten Werte in einem Gesellschaftsvertrag ermöglichen







Texte 2, u.a. mit Beiträgen von Karl Ucakar, Reinhard Christl und Julia Wippersberg abspielen
Texte 2
u.a. mit Beiträgen von Karl Ucakar, Reinhard Christl und Julia Wippersberg
Herr Ober, da ist ein Toupet in meinem Public Value!, Univ.-Prof. Dr . Christian Steininger, Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien abspielen
Herr Ober, da ist ein Toupet in meinem Public Value!
Univ.-Prof. Dr . Christian Steininger, Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien