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Vielfalt weckt Interesse

MBA Mag.a Barbara Spindler, Bundesportorganisation


Die Österreichische Bundes-Sportorganisation BSO vereinigt als Dachorganisation des österreichischen organisierten Sports 60 Bundes-Fachverbände, drei Bundes-Dachverbände (ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION), das Österreichische Olympische Comité (ÖOC), das Österreichische Paralympische Committee (ÖPC), den Österreichischen Behindertensportverband (ÖBSV) sowie Special Olympics Österreich (SOÖ). In den Mitgliedsverbänden der BSO sind über deren Vereine mehr als 3 Millionen Menschen in Österreich organisiert. Sie alle verbindet etwas ganz Zentrales: die Freude am aktiven Sporttreiben sowie das Interesse am Sport und seinen vielfältigen Angeboten. Und die Vielfalt ist es, die das sportliche Leben in Österreich ganz besonders auszeichnet. Österreich ist ein Land, in dem das Vereinsleben eine bedeutende soziale und gesellschaftliche Rolle einnimmt.

Fast jede/r zweite Österreicher/in engagiert sich ehrenamtlich. Einer 2012 durchgeführten, bundesweiten Bevölkerungsbefragung zufolge entfällt der vergleichsweise höchste Anteil an ehrenamtlich tätigen Personen auf Sportvereine. Acht Prozent der Bevölkerung engagieren sich in diesem Bereich, das entspricht in etwa 580.000 Personen. Im Vergleich zur Befragung im Jahr 2006 bildet sich im Sektor Sport außerdem ein leichter Zuwachs

ab (6,9 % auf 8 %).1 Die damalige Erhebung ergab außerdem folgende, überaus beeindruckende Zahlen: Im Sport erbringen Ehrenamtliche ein wöchentliches (!) Arbeitsvolumen von 1,4 Mio. Stunden. Dabei sind ehrenamtlich Tätige im Sport durchschnittlich 3 Stunden/Woche im Einsatz. Außerdem sind mehr als 50 % der Freiwilligen regelmäßig tätig. Mehr als 15 % der gesamten Freiwilligentätigkeit wird im Sport geleistet.2

Über 14.000 Sportvereine bieten hunderte an unterschiedlichen Sport- und Bewegungsarten an. Derzeit gibt es über 1.000 verschiedene Staatsmeisterschaftstitel, sogar 1.900 den Behindertensport eingerechnet. Diese Zahlen spiegeln die eingangs erwähnte Tatsache eindrucksvoll wider: Österreich ist ein Land einer unglaublich sportlichen Vielfalt! Auf diese Vielfalt kann man stolz sein und es gilt, diese zu erhalten.

Gem. § 4 (1) des ORF-Gesetzes hat der Österreichische Rundfunk durch die Gesamtheit seiner gemäß § 3 verbreiteten Programme und Angebote für die „umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen“ zu sorgen. Diese umfassende Informationspflicht bezieht sich aus Sicht der Österreichischen Bundes-Sportorganisation selbstverständlich auf die gesamte Bandbreite des Sports. Es ist unbestritten und äußerst positiv, dass der Skisport (ob alpin oder nordisch), Fußball oder die Formel 1 eine bedeutende Anzahl an Zusehern und Zuseherinnen anspricht und auf ein sehr großes Interesse der Medienkonsumenten bzw. -konsumentinnen trifft. Auch die Übertragung internationaler Großsportveranstaltungen ist ein wichtiger Bereich und wesentlicher Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Angebotes. Dabei sollte aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Angebote des Sports und seiner Verbände darüber hinausgehen.

Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass in Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag der Verweis auf geringe Einschaltquoten keinen Hinderungsgrund für die Abbildung und Darstellung der Vielfalt des Sports darstellt.

Für den Sport und seine Verbände ist die Möglichkeit, sich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk präsentieren zu können, von immenser Bedeutung. Nur dann, wenn man allen Sportverbänden die Möglichkeit gibt, sich medial zu präsentieren kann auf mittlere und lange Sicht die Finanzierung derselben sichergestellt werden.

Die finanzielle Unterstützung durch Sponsoren und Sponsorinnen ist unverzichtbarer Bestandteil für die Durchführung von Sportveranstaltungen, die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes, das wirtschaftliche Überleben eines Verbandes. Wer sponsert, verlangt die mediale Sichtbarkeit seiner Partnerschaft. Diese ist zu einem großen Teil nicht gegeben, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Sendeplattform bietet. Es wird der öffentlichen Hand auch nicht möglich sein, den Ausfall von Sponsoren und Sponsorinnen zu kompensieren.

Eine breite und vielfältige Darstellung des Sports ist nicht nur aus finanziellen Gründen wesentlich. Die Zuseher/innen erhalten die Möglichkeit, sich zu informieren, Sportarten kennenzulernen und im besten Fall Lust zu bekommen, etwas Neues auszuprobieren. Die Sportberichterstattung ist Werbeträger für den Sport an sich. Mediale Berichterstattung ist unverzichtbar dafür, das Interesse zu wecken. Gerade Sportarten abseits des Mainstreams erhalten dadurch eine für sie wichtige Bühne, sich selbst zu präsentieren.

Wie wichtig es ist, das Interesse am Sport und seinen vielfältigen Angeboten zu wecken, zeigt auch insbesondere folgende Zahl – beinahe jedes 4. Schulkind (7 bis 14 Jahre) in Österreich ist bereits übergewichtig bzw. adipös!3 Ein Großteil der übergewichtigen und bewegungsarmen Kinder wird auch übergewichtige und bewegungsarme Erwachsene. Vorbilder - und dabei auch ganz wesentlich - sportliche Vorbilder – spielen für Kinder und Jugendliche eine große Rolle. Dabei kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen bedeutenden Platz einnehmen. Um möglichst viele Sportler/innen und ihren Sport bekannt zu machen, bedarf es der Unterstützung aus öffentlich-rechtlicher Seite. Diese kann ein breitgefächertes Angebot den Zuseherinnen und Zusehern näher bringen und die Verbände auch dahingehend unterstützen, dass sich Kinder und Jugendliche verstärkt für den Sport interessieren. Dieser Beitrag ist nicht zu unterschätzen.

Dieser Artikel ist in TEXTE 11 (2014) erschienen.


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