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ORF-Experten/-Expertinnengespräch 2013

Konrad Mitschka, ORF Public Value


Zur Sicherstellung der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages hat der ORF ein Qualitätssicherungssystem (§ 4a ORF-G) erstellt, das unter besonderer Berücksichtigung der Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit aller programmgestaltenden Mitarbeiter/innen und der Freiheit der journalistischen Berufsausübung besondere Kriterien und Verfahren definiert. Das Qualitätssicherungssystem ist auf http://zukunft.ORF.at veröffentlicht und umfasst unter anderem das Experten-/Expertinnengespräch, das die qualitative Beurteilung, die subjektive Meinung und Reflexion von Fachleuten und Wissenschaftler/ innen in den Mittelpunkt der Betrachtung rückt. So sollen die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung, aktuelle Trends und Entwicklungen am Mediensektor und in der Zivilgesellschaft in Erfahrung gebracht und konkrete Erwartungen, Ansprüche und Forderungen identifiziert werden, die für die effiziente, innovative und kreative Weiterentwicklung öffentlich-rechtlicher Medienqualität von Bedeutung sind. Zuletzt wurde das Gespräch zur Programmkategorie „Sport“, relevant für alle ORF-Medien (TV, Radio, Online) durchgeführt.

Zusammengefasst ergaben sich folgende Anregungen:

ORF-Sport soll unabhängig sein.

Die Mediatisierung und Kommerzialisierung des sportlichen Geschehens birgt die Gefahr, dass Sport ausschließlich als Geschäft wahrgenommen wird. Öffentlich-rechtliches Prinzip ist, diesen Entwicklungen nach Möglichkeit entgegenzuwirken. Jedenfalls sind verbindliche Regulative, etwa Verhaltenskodizes, Programmrichtlinien oder dgl., wesentlich für das Schaffen von Rahmenbedingungen, innert derer öffentlich-rechtliche Handhabung von Bericht und Übertragung, also die Wahrung der Unabhängigkeit von Wirtschaft und Politik sowie die der Authentizität der Berichte, erst möglich ist.

ORF-Sport soll Einordnungsleistung ermöglichen.

Sport in öffentlich-rechtlichen Medien soll zusätzlich zu Ergebnisberichterstattung relevante (auch: politische, wirtschaftliche…) Hintergründe aufzeigen; sorgfältig recherchierte und äquidistante Berichte zu Themen wie Doping, Kommerzialisierung, gesellschaftspolitischem Kontext etc. sind geeignete Maßnahmen, um Sport in all seinen Facetten und Auswirkungen fassbar zu machen.

ORF-Sport soll vielfältig und unterhaltsam sein.

Berichte und Übertragungen sowohl von massenattraktiven Sportarten (Olympia, Fußball, Alpin Ski…) als auch von z.B. Rand- und Breitensport sind öffentlich-rechtliche Aufgabe. Bei der Gestaltung ist nicht zuletzt auf die unterhaltsamen Aspekte sportlichen Geschehens Bedacht zu nehmen.

ORF-Sport soll inklusiv sein.

Die besondere öffentlich-rechtliche Verantwortung ist es, auch und gerade aus jenen Bereichen, die abseits alltäglichen Rampenlichts stehen, zu berichten bzw. Übertragungen durchzuführen: Dies gilt insbesondere für den Schul- und Behindertensport. Jegliche Diskriminierung hat in Wort, Bild und Ton zu unterbleiben.

ORF-Sport soll Vorbildfunktionen kommunizieren.

Diversität und Gleichberechtigung unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft sowie sexueller und religiöser Orientierung sind wesentliche gesellschaftliche Ziele. Um diese zu unterstützen, ist Sport im öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders geeignet, Rollenmodelle zu etablieren; das umfasst neben Berichten über z.B. Frauensport, etwa Fußball, ebenso die Selbstverständlichkeit des gleichen Zugangs von Männern und Frauen zu Moderation, Präsentation und journalistischer Arbeit. Zur Förderung der Gesundheit und Anregung zu sportlicher Aktivität, die den ORF-Programmen gesetzlich aufgetragen sind, können diese Rollenmodelle ebenfalls beitragen, obwohl die beiden genannten gesetzlichen Aufträge vordringlich in anderen Programmbestandteilen – etwa durch Leistungen der Gesundheitsredaktion, durch geeignete Vorbildwirkung in Filmen/ Serien oder nicht-fiktionalen Unterhaltungsangeboten – zu erfüllen sind.

ORF-Sport soll multimedial zugänglich sein.

Berichte und Übertragungen sollen unter Beachtung wirtschaftlicher Grenzen möglichst allen Rezipientinnen und Rezipienten auf möglichst allen Plattformen bzw. medialen Distributionskanälen zugänglich sein. Barrierefreie Gestaltung des ORF-Sports sowie insbesondere Nutzung neuer (Online- bzw. sozialer) Medien sind insofern öffentlich-rechtliche Verpflichtung.

Dieser Beitrag ist in TEXTE 11 (2014) erschienen.


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