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Unterhaltung als öffentlich-rechtlicher Auftrag.

Univ.Prof.in Dr.in Gabriele Siegert, Dr. Bjørn von Rimscha, Christoph Sommer, Universität Zürich


Zusammenfassung der Public-Value-Jahresstudie 2013
Unterhaltung ist für die Positionierung von TV-Sendern ein wichtiger Faktor. Dementsprechend ist sie auch für öffentliche Rundfunkanstalten von großer Bedeutung.1 Im Wettbewerb mit kommerziellen Anbietern stehen gesellschaftliche Relevanz, Reichweiten und Finanzierung in Frage. Gerade deshalb ist Unterhaltung in öffentlichen Medien ein viel diskutiertes und umstrittenes Thema. Es herrscht Einigkeit darüber, dass Fernsehen nicht nur als Informations- sondern im Zuge der Veränderung der Mediennutzung zunehmend als Unterhaltungsmedium wahrgenommen und genutzt wird. Bei der Frage, welches Ausmaß und welche Inhalte der Unterhaltung adäquat zum öffentlichen Programmauftrag sind, gehen die Meinungen dagegen weit auseinander. An diesen sowohl medienpraktischen als auch wissenschaftlich relevanten Aspekten orientiert sich das Erkenntnisinteresse der Studie. Es stehen Bedeutung, Bestand, Rechtsrahmen und Entwicklungsoptionen des Genres Unterhaltung in öffentlichen Medien im Mittelpunkt. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, wie Qualität in der Unterhaltung im öffentlichen Fernsehen aussehen kann.2


Die Studie „Unterhaltung als öffentlich-rechtlicher Auftrag“ gliedert sich in mehrere Teile. Nach einer Begriffsbestimmung werden die Bedeutung der Medien und der Unterhaltung skizziert, um daran anschließend die aktuellen Herausforderungen, denen sich die Medien und die Unterhaltung gegenübersehen, zu erläutern. Dazu gehören neuere Entwicklungen und Trends in der Medienindustrie und der Mediennutzung, die insgesamt eine spezifische Marktsituation darstellen. Auf dieser dann aktualisierten Situation werden Qualitätskriterien für Unterhaltung insbesondere im öffentlichen Fernsehen diskutiert. In einem weiteren Schritt werden die Rahmenbedingungen für Unterhaltung in öffentlichen Medien in Europa anhand ausgesuchter Länder mittels einer Dokumentenanalyse untersucht. Dabei wurden u.a. typische Fälle aus dem europäischen Raum ausgewählt, die „Giant-Neighbour-Problematik“ und EBU-Mitgliedschaft erfüllen. Die Dokumentenanalyse bezieht sich zum einen auf die Vorgaben (Übersicht Rechtsrahmen, Beauftragung, Hintergründe), zum anderen aber auf die jeweilige Ausgestaltung, also Konkretisierung und Interpretation, durch die Sender (Nähere Bestimmungen, Definitionen, Selbstverpflichtungen). Anhand von Best-Practice-Beispielen aus der europäischen Unterhaltung inklusive des ORF-Angebots werden daran anschließend Qualitätskriterien für Unterhaltungssendungen illustriert. Im Fazit werden die Erkenntnisse mit Blick auf zukünftige Herausforderungen verdichtet. Im Folgenden fassen wir die Kernergebnisse der Studie zusammen.


1. Begriffsbestimmung „Unterhaltung“
Trotz verstärkter wissenschaftlicher Beschäftigung mit der Unterhaltung in den letzten Jahren (u.a. Siegert und von Rimscha 2008; Lantzsch et al. 2010; Hallenberger 2011; Ganz-Blättler und Ingenhoff 2013) findet sich noch immer eine große Bandbreite an Definitionen und Interpretationen: So ist Unterhaltung wahlweise ein Merkmal des Medienangebots (objektbezogene Definition), das Ergebnis der Medienrezeption (subjektbezogene Definition) oder das Ziel der Produzenten (Kommunikator bezogene Definition) (Bosshart 1994; Bosshart und Hoffmann-Riem 1994). Kein einfacher Ausgangspunkt für eine Gesamtdefinition. Verknüpft man aber den Ergebnisbezug aus der Definition von Altmeppen (2007; 2008) mit dem fehlenden externen Wirklichkeitsbezug von Plake (2004, S. 94) fokussiert eine treffende Definition auf folgende Aussage von Dröge (2001, S. 99): „Was eine intendierte Unterhaltungssendung vom übrigen Programm unterscheidet, ist entweder der fiktionale Charakter des Handlungsverlaufes (in Spielfilmen, Fernsehspielen und Serien) oder die Inszenierung einer Handlung, die von der Intention her […] dem Vergnügen dienen soll.“


Grundlage der Unterhaltungsdefinition der Studie ist mithin entweder der Realitätsbezug und/oder der Inszenierungscharakter des Inhalts. Unterhaltung deckt somit sowohl fiktionale als auch non-fiktionale Themen ab, inszeniert die Ereignisse aber immer für das Fernsehen oder nutzt externe Inszenierung fernsehgerecht.

Damit sind unter dem Begriff Unterhaltung für die Studie Sendungen inkludiert, die eine medieninszenierte Wirklichkeit darstellen oder eine externe, aber medial fokussierte Inszenierung aufgreifen. Das heißt, die zentralen Inhalte sind ohne die Handlung des Mediums so wie sie ablaufen nicht denkbar. Damit ergeben sich folgende drei zentrale Objektbereiche der Unterhaltung (ähnlich: Siegert et al. 2009):
1. Fiktionale Unterhaltung bezeichnet alle Inhalte, die keinen direkten Wirklichkeitsbezug haben. Die zentralen Ereignisse sind durch Darsteller (nach-) gespielt, die Dramaturgie medial inszeniert. Beispiele sind Spielfilme wie z.B. Das weiße Band (DA, AT, FR, IT, 2009) oder Die blassblaue Frauenschrift (AT, 1984), Fernsehfilme wie z.B. Meine Schwester (ORF 2011) oder Das Dorf an der Grenze (ORF 1982), Serien wie z.B. Schnell ermittelt (ORF, seit 2009) oder Kaisermühlen-Blues (ORF 1992–1999) sowie Soaps (z.B. Anna und die Liebe; Sat1.1, ORF, 2008-2012). Um als fiktionale Unterhaltung zu gelten ist es irrelevant, ob die Sendungen auf Realvorlagen beruhen oder nicht (Siegert et al. 2009, S. 13); ausschlaggebend ist die Inszenierung durch ein Drehbuch, wie wir es bei Filmen finden, die sich mit historischen oder zeitgeschichtlichen Ereignissen oder Biografien (z.B. Der Mann mit dem Fagott (ARD, ORF 2011)) auseinandersetzen und zumindest teils auf realen Ereignissen basieren.

2. Nonfiktionale Unterhaltung als Fernsehinszenierung bezeichnet alle Sendungen, deren zentrale Inhalte durch das Medium selbst inszeniert sind. Die zentralen Ereignisse fänden ohne das inszenierende Medium nicht statt, auch wenn die innerhalb der Sendungen gezeigten Akteure reale Personen sind, wie im Fall von Casting- oder Quizshows wie z.B. Die Millionenshow (ORF, seit 2000) oder Helden von Morgen (ORF, 2010/11) oder bei Scripted-Realtity-Formaten wie z.B. Bauer sucht Frau (ATV, seit 2005). Hier werden reale Personen durch den Eingriff des Mediums in eine Situation gebracht, die ohne das Medium nicht aufgetreten wäre. In diese Kategorie gehören auch typische Samstagabend- bzw. Unterhaltungsshows wie Wetten, dass..? (ZDF, ORF, seit 1981) oder Mei liabste Weis (ORF seit 1988), zum großen Teil auch Satire-, Kabarett- und Comedysendungen wie Willkommen Österreich (ORF, seit 2007) oder BÖsterreich (ORF, 2014).

3. Nonfiktionale Unterhaltung als Übertragung bezeichnet Aufzeichnungen von Shows und Galen. Sie werden nicht direkt durch das ausstrahlende Medium, aber sehr stark zum Zweck der direkten Verbreitung über das Fernsehen durch Dritte inszeniert. Auch diese Ereignisse würden aber ohne das Fernsehen in wesentlich anderer Form stattfinden. Eine Sonderform bilden dabei Aufzeichnungen von Konzerten, Theater- und Opernstücken oder Events, da sie auch ohne TV-Übertragung in dieser Form inszeniert würden. Gleichwohl sind sie meist im Hinblick auf mögliche TV-Übertragungen optimiert (z.B. Opernball Eröffnung (ORF, BR, seit 1969) oder Villacher Fasching (ORF, seit 1963)).

Die meisten relevanten institutionellen Texte und Rahmenvorgaben, die in der Studie untersucht werden, folgen jedoch einem Alltagsverständnis von Unterhaltung. Deshalb sind nach der Definition nicht eindeutig zuordenbare Inhalte, wie Ratgeber-Sendungen (z.B. Der wilde Gärtner (ORF, 2009)), Magazine oder Doku-Soaps ebenfalls miteinbezogen, obwohl sie vornehmlich Ereignisse der realen Umwelt zum Inhalt haben. Ähnliches gilt für Formate, deren filmische Umsetzung so gewählt ist, dass der Eindruck realer Handlungen entsteht, die aber tatsächlich nach Drehbuch gefilmte Sendungen mit (Laien-)Darstellern sind.

2. Bedeutung von Medien und Unterhaltung

Die Inhalte, die individuelle Mediennutzer nachfragen, sind in der Summe nicht zwingend geeignet, die Funktionen der Medien für die Gesellschaft zu gewährleisten. Wenn jeder das konsumiert, was für sie oder ihn am besten ist, muss das nicht für alle am besten sein. Um dies bewerten zu können, ist es zunächst notwendig zu klären, welche Funktionen Medien jenseits der individuellen Bedürfnisbefriedigung für die Gesellschaft haben. Dabei zeigt sich, dass Medien eben keine Ware wie jede andere sind. Medien übernehmen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Soziales vielfältige Funktionen für die Gesellschaft. Sie übernehmen im Rahmen von Meinungsbildungsprozessen demokratierelevante Funktionen für das Politiksystem. Als Selbstbeobachtungsinstanz der Gesellschaft und Konstrukteure sozialer Wirklichkeit sind sie für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung. Damit sind sie weit mehr als ihre ökonomische Einstufung als eine bestimmte Art von materialisierter Dienstleistung, die auf bestimmten Märkten gehandelt wird und deren Produktion der individuellen Nachfrage nach bestimmten Inhalten überlassen werden kann.


Politischen Funktionen von Medien wird viel Beachtung geschenkt, da in dieser Funktion der unmittelbare Beitrag der Medien zum Gelingen demokratischer Gesellschaften gesehen wird. Nicht nur in Informationssendungen sondern auch in Unterhaltungssendungen wird Öffentlichkeit hergestellt, werden Themen identifiziert, wird implizit zur gesellschaftlichen Teilhabe aufgefordert und Stellung zu öffentlichen Fragen genommen. Beispiele wie Üse Zoo, (SRF, 2013) oder Homeland (Fox 21, seit 2011) zeigen dies eindrücklich. Dabei fällt es leicht, die politische Relevanz derjenigen Unterhaltungssendungen zu erkennen, die Politik direkt zu Thema haben, jedoch: „Television programs do not need to be about politics to be political” (Gray 2008, S. 135). Auch das Darstellen einer vermeintlichen Realität in Unterhaltungssendungen ist insofern politisch, als so Normalität gesetzt wird. Mit der Inszenierung einer neuen Realität wird Wandel amplifiziert und es werden Interpretationsalternativen angeboten. Auch die Nicht-Thematisierung, die fehlende Aktivierung, das Zurückhalten einer Stellungnahme ist damit politisch. Frei nach Watzlawick könnte man sagen: „Medien können nicht nicht politisch sein“. Während die kritische Medienwissenschaft also in der kulturellen Produktion von Eskapismus selbst einen politischen Akt sieht (z.B. Giroux 1999), sieht die Filmkritik Unterhaltung als Spiegel der Gesellschaft und als Kommentar zu gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen (Braudy 2004).

Saxer (2004, S. 63) stellt in Bezug auf die europäische Öffentlichkeit fest, dass Öffentlichkeit häufig eben nicht in Informationskontexten entsteht: „Europa findet tatsächlich unter reger Anteilnahme seiner Völker statt: auf den Flughäfen und den Fußballfeldern, in der Reise-und Sportberichterstattung, weniger als politische denn als Unterhaltungsöffentlichkeit. Damit verschiebt sich die Optik dieser Analyse allerdings in eine Richtung, die bis anhin weder von den Verfechtern einer idealistischen Demokratietheorie noch von Theoretikern der politischen Kommunikation in Betracht gezogen worden ist.“ Unterhaltung ist demnach sehr wohl auch politisch relevant.

Für die wirtschaftlichen Funktionen von Medien sind Unterhaltungsinhalte in der Regel weitaus relevanter als informierende. In einer Gesellschaft, die auf wirtschaftliches Wachstum ausgelegt ist, ist Konsum unverzichtbar. Ein gut informierter Bürger mag aufgeklärte Entscheidungen an der Wahlurne treffen, aber der konsumierende Bürger sorgt direkt und indirekt für das Steueraufkommen, das überhaupt politische Entscheidungsspielräume schafft. Nun sind Informationssendungen in der Regel jedoch wenig Konsum fördernd und entsprechend suchen Werbungtreibende Unterhaltung als potentiell werbefreundlicheres und damit besser den Konsum anregendes Programmumfeld. Auch die regenerative Funktion der Medien wird vor allem durch die Unterhaltungsinhalte geleistet.

Neben der Demokratierelevanz haben Medien eine breiter verstandene Funktion für die Gesellschaft und übernehmen allgemein kulturelle und soziale Funktionen. Aus systemtheoretischer und konstruktivistischer Perspektive dienen sie als Instanzen der Selbstbeobachtung und -beschreibung der Gesellschaft durch die Veröffentlichung von Themen (Gerhards 1994, S. 87; Marcinkowski 1993, S. 118): „Die Funktion der Massenmedien liegt nach all dem im Dirigieren der Selbstbeobachtung des Gesellschaftssystems. […] Die Massenmedien ermöglichen gesellschaftliche Kommunikation indem sie der Gesellschaft ein Gedächtnis geben. Die Medien geben vor, welche Themen gesellschaftsweit relevant sind und diskutiert werden (sollen). Durch die Veröffentlichung von Themen wird es für alle Gesellschaftsmitglieder möglich sich darüber zu verständigen, was „ihre“ Gesellschaft ausmacht – sie können sich selbst beobachten. Daraus ergibt sich die Integrations- und die Sozialisationsfunktion der Medien, denn mit dem Setzen von Themen und der Inszenierung derselben, werden auch gemeinsame Werte und Normen vermittelt. Somit haben die Medien Relevanz weit über die ökonomische „Dienstleistungen“ hinaus. Vielmehr sind sie die „Brille“ durch die wir die meisten Aspekte der Gesellschaft wahrnehmen.Die Vermittlung dieser gesellschaftlichen Aspekte jenseits der Tagesaktualität erfolgt weniger durch die informierende Medieninhalte als durch die unterhaltenden non-fiktionalen wie fiktionalen Inhalte.

Die konstruierte Medienrealität dient der subjektiven Sinngebung. Unser Handeln ist zunächst an Primärerfahrungen also unseren unmittelbaren persönlichen Erfahrungen orientiert. Unser persönlicher Erfahrungshorizont ist jedoch begrenzt, und so sind häufig stattdessen medienvermittelte Sekundärerfahrungen handlungsleitend. In einer Gesellschaft die von Massenmedien geprägt wird, ist Realität zunehmend Medienrealität mit den entsprechenden Folgen für unser Handeln und unsere Kommunikation (Merten et al. 1994). Neben der Unterhaltung als Selbstzweck ist die gesellschaftliche Funktion damit die heimliche Hauptsache der Unterhaltung. Insbesondere für längerfristige Überzeugungen, für das Setzen oder Hinterfragen von Stereotypen, Normen und Werten spielen Unterhaltungssendungen eine große Rolle. Inwiefern z.B. Menschen Stereotypen und Vorurteile („die Frauen“, „die Männer“, „die Alten“, „die Amerikaner“, „die Moslems“ etc.) zum Ausgangspunkt ihres Handelns machen, ist häufig weniger das Ergebnis eigener Erfahrungen, als vielmehr hochgradig medienvermittelter Erfahrungen. Dabei werden einerseits positive Werte und Stereotype vermittelt, etwa das des Arztes, der alles versucht ein Leben zu retten, wie z.B. im Wunder von Kärnten (ORF/ZDF 2012) oder wie die gesellschaftliche Normalität von Homosexualität in der deutschen weekly soap Lindenstrasse (WDR, seit 1985), die im Jahr 2005 mit dem Preis der Aids-Hilfe geehrt wurde. Andererseits sind Unterhaltungsinhalte auch geeignet problematische Stereotype zu kreieren und zu verstärken (vgl. auch die Kultivierunsghypothese von Gerbner und Gross 1976).

Als Gradmesser für die gesellschaftliche Relevanz, wie sehr ein Medieninhalt als Impulsgeber für die Kommunikation innerhalb einer Gesellschaft wirken kann, bietet sich das Ausmaß der Anschlusskommunikation an. Dabei sind häufig eben nicht Nachrichteninhalte die Basis für medieninduzierte Konversation, sondern insbesondere Serien und Shows (Turow 1992, S. 14). Der ehemalige Schweizer Medienminister Moritz Leuenberger spricht der Unterhaltung damit einen eigenen Wert im Kontext der Meinungsbildungsfunktion der Medien zu: „Unterhaltung kann die politische Meinungsbildung nachhaltiger anregen als ausschließlich sachbezogene Informationen“ (Leuenberger 2005).

Die Funktionen der Medien für die Gesellschaft werden also nicht nur vom Informationsteil der Medien erfüllt, auch die Unterhaltungsinhalte leisten einen entscheidenden Beitrag. Insofern ist eine Zuordnung unterschiedlicher Typen von Inhalten zu den unterschiedlichen Funktionen – etwa nach dem Schema Information für die politische Funktion und Unterhaltung für die wirtschaftliche – weder angebracht noch nützlich. Sowohl Unterhaltung als auch Information tragen jeweils zu allen Funktionen der Medien bei. So können beispielsweise politische Themen unterhaltsam vermittelt werden und kulturelle Funktionen auch über Information erfüllt werden. Erst die Gesamtheit des Angebots ermöglicht es den Medien, die ihnen zugeschriebenen Funktionen vollumfänglich auszufüllen. Ein grundsätzliches Ranking der Funktionen nach dem Wert für die Gesellschaft ist dabei ebenso problematisch wie die Festlegung, welche Programmgenres welchen Beitrag zu den jeweiligen Funktionen leisten. Der Wert von Programminhalten kann im Einzelfall oder in der Gesamtheit betrachtet werden, Programmsparten sind hierfür dagegen nur bedingt nützliche Analyseebenen.

Dem Beitrag zur Funktionserfüllung von Medien entsprechend macht Unterhaltung auch in Angebot und Nachfrage einen beträchtlichen Teil der Inhalte aus. Auf Seiten des Programms nehmen Unterhaltungsangebote zu, beziehungsweise werden Inhalte zunehmend unterhaltsam aufbereitet. Dies sind auch jene Angebote, die vom Publikum am stärksten nachgefragt werden. Unterhaltung ist eines der zentralen Motive der TV-Nutzung (siehe insgesamt dazu u.a. Gerhards et al. 2013, Ridder und Engel 2010b, 2010a, ORF-Medienforschung 2008, 2013; Trebbe und Schwotzer 2013; Trebbe et al. 2008). Für die öffentlichen Sender kann festgehalten werden, dass die Programmsparte mit dem größten Zeitanteil und der größten Nachfrage im Programmauftrag am wenigsten thematisiert wird.

Von der Kommunikations- und Medienwissenschaft wurden unterhaltende Inhalte lange vernachlässigt. Parallel zum Anstieg der Bedeutung der Unterhaltung in Angebot und Nachfrage beschäftigt sich jedoch auch die Forschung zunehmend mit Unterhaltungsrezeption (einen Überblick bieten z.B. Zillmann und Vorderer 2000; Vorderer 2006), Unterhaltungsangebot (siehe dazu u.a. Trebbe und Schwotzer 2013; Fiechtner et al. 2013) und Unterhaltungsproduktion (siehe dazu u.a. Lantzsch et al. 2010; Siegert und von Rimscha 2008; Hallenberger 2005). Dabei wird auf den individuellen Rezipienten, den Gesamtmarkt oder kleinere Einheiten beziehungsweise auf Akteure der Unterhaltung (siehe dazu u.a. von Rimscha und Siegert 2011; von Rimscha und Putzig 2013; Hesmondhalgh und Baker 2011) fokussiert.

3. Strukturwandel der Medien als Herausforderung für die Unterhaltung

Der Medienmarkt ist großen Veränderungen unterworfen, die sich sowohl auf Seiten des Angebots als auch auf Seiten der Nachfrage beobachten lassen. Diese werden auch für die Produktion von Unterhaltung zur Herausforderung. Die Entwicklungen wurden bereits mehrfach u.a. von den Autoren der Studie (u.a. Siegert 2003; Siegert und von Rimscha 2013; Siegert und Brecheis 2010; Siegert et al. 2010; Siegert in Vorbereitung; von Rimscha und Siegert in Vorbereitung) aber auch vielen anderen Autoren (z.B. Croteau und Hoynes 2001; Heinrich 1996; Jarren und Meier 2001; Meier und Jarren 2001; Moran 1998; Napoli 1999) diskutiert und sollen in der Folge kurz erläutert werden: Neben der generellen Entwicklung der Medienindustrie ist dabei die Entwicklung der Mediennutzung ausschlaggebend.

Die Logik des Medienmarkts, sich wechselseitig verstärkende Orientierung an der Publikumsnachfrage und der Werbewirtschaft, gepaart mit interner Kostenoptimierung und der Nutzung von Größenvorteilen, führt zu einer Veränderung der Selektions- und Produktionsprozesse medialer Inhalte nicht nur im Journalismus, sondern auch in der Unterhaltungsproduktion insbesondere bei kommerziellen Anbietern. In diesem Umfeld wird Outsourcing begünstigt. Zudem besteht ein enormer Bedarf an Inhalten und an deren kostengünstiger Zulieferung, weshalb PR-Akteure an Einfluss gewinnen können. Nicht selten geht dies mit einer Deprofessionalisierung auf Medienseite einher. Ebenfalls nicht selten findet sich im Medienmarkt Herdenverhalten und Imitationswettbewerb, die dazu führen, dass bestimmte Angebote zu teils dominanten Clustern im gesamten Medienmarkt werden. Die Gesamtheit medialer Angebote bringt zwar auch angesichts der skizzierten Herausforderungen externe Vielfalt, was aus einer normativen Perspektive als hohe Qualität gesehen wird, kann sich nach dieser Logik nur in Marktnischen halten oder mit Hilfe öffentlicher Finanzierung, und kann aufgrund der Vielzahl an Angeboten leichter untergehen.

Bestimmte Stil- und Formatmerkmale nehmen eine zunehmend dominante Stellung ein. Nutzen- und Unterhaltungsorientierung sowie Formatierung und Standardisierung nehmen zu, was auf den ersten Blick positiv für die Unterhaltung aussieht. Da zudem aber Entwicklungen zu einer Hybridisierung der Inhalte und programmintegrierter Werbung begünstigt werden und Boulevardisierung an Bedeutung gewinnt, muss diese Entwicklung auch für die Unterhaltung differenzierter betrachtet werden:

Einerseits kann eine Orientierung an werbefreundlichen Umfeldern zu einer Vermischung von redaktionellen und werblichen Inhalten führen. Diese Hybridisierung hat Auswirkungen auf die gesamte Ausrichtung medialer Angebote vor allem kommerzieller Anbieter, auf Konzeption, Formatierung und Dramaturgie. Dabei erfolgt meist eine Abstimmung auf die einzelnen Werbeformen und werblichen Absichten, wie es etwa bei Product Placements der Fall ist. Auf diese Weise werden nicht nur Aufmerksamkeitsbrüche vermieden, sondern es soll zudem die Glaubwürdigkeit der redaktionellen Inhalte auf die werblichen übertragen werden. Die wechselseitige Vermischung kann so weit gehen, dass Mediennutzer nicht mehr nachvollziehen können, um welche Art Inhalt es sich denn nun handelt.

Andererseits kann eine Entwicklung, bei der die Inhalte immer nur einfacher werden und an Komplexität sparen, persönlicher werden und Prozesse vernachlässigen, Überraschendes bevorzugen und Themen weniger kontinuierlich verfolgen, Konflikte präferieren und auf Konsens-findung verzichten, also klar zu Skandalisierung und Dramatisierung tendieren, auch für die Unterhaltungsproduktion und die Unterhaltungsinhalte nicht positiv gewertet werden. Deshalb müssen auch für Unterhaltung Qualitätskriterien diskutiert und angewendet werden.

Dies auch, weil die skizzierten Entwicklungen dazu führen, dass die Abgrenzung medialer Angebote zunehmend schwieriger wird. Aus- und Entdifferenzierung lässt Grenzen verschwimmen. Während Nutzer nie strikt zwischen Information und Unterhaltung trennen, löst sich diese Unterscheidung auch auf Produktionsseite mehr und mehr auf. Vor allem der crossmedialen Verwertbarkeit kommt hier eine immer wichtigere Rolle zu. Wenn es entscheidend ist, Inhalte auf mehreren Kanälen ausspielen und wechselseitig vermarkten zu können, muss Qualität vermehrt eine Rolle spielen.

Auf Seiten der Mediennutzer spiegeln sich die Entwicklungen im Anstieg des Zeitbudgets für die Internetnutzung. Zudem gewinnt die ortsunabhängige Nutzung an Bedeutung. Über denselben Kanal können verschiedene Inhalte konsumiert werden und sind verschiedene Kommunikationsmodi möglich, weshalb hier sowohl technisch-distributorische als auch inhaltlich-thematische Qualitätskriterien ins Spiel kommen. Charakteristisch sind dabei das Ende der Linearität und dass einzelne, auch kürzere Programmeinheiten konsumiert werden. Dies führt auch zu einer Ausdifferenzierung der Mediennutzung: Im Zusammenhang mit der Fernsehnutzung ist die Second Screen Thematik aktuell, also die Parallelnutzung von Laptop, Tablet oder Smartphone während des Fernsehens.

Der öffentliche Rundfunk muss sich per se primär an das Publikum in seiner Rolle als Bürger und Bürgerinnen und erst sekundär auf ökonomisch relevante Zielgruppen ausrichten. Dennoch muss auch der öffentliche Rundfunk auf verändernde Nutzungspräferenzen und Rezeptionsgewohnheiten des Publikums eingehen ebenso wie auf die Veränderung der gesamten Medienlandschaft. Insgesamt sieht er sich also ebenfalls mit diesen Herausforderungen konfrontiert. In diesem Kontext gilt es insbesondere eine Qualitätsdebatte zu führen.

4. Qualität in der Unterhaltung

Häufig wird die Gebührenfinanzierung öffentlicher Programme mit einer besonderen Qualität verknüpft. Im Fokus stehen dabei vor allem informierende Angebote. Unterhaltung gilt dagegen meist als Negativ-beispiel, wie mit öffentlichem Geld mindere Qualität gefördert wird (Costera Meijer 2005, S. 35). Qualität ist demzufolge nicht nur die Eignung für eine Aufgabe und die Fähigkeit diese zu erfüllen. Sie wird durch den normativen Wert dieser Aufgabe relativiert. Da Qualität aber häufig nicht unter Berücksichtigung der Gattung oder des Genres gemessen wird, sondern absolut, hat Unterhaltung einen schweren Stand. In der Studie wird jedoch ausführlich dargelegt, dass sowohl Unterhaltung als auch Information zu allen Funktionen der Medien beitragen und eine Festlegung, welche Programmgenres welchen Beitrag zu den jeweiligen Funktionen leisten, nicht angemessen ist. Auf dieser Grundlage muss sich die Unterhaltung ebenso wie der Journalismus einer Qualitätsbewertung unterziehen, was aufgrund der in der Studie skizzierten aktuellen Entwicklungen der Medienwirtschaft im Besonderen gilt.

Während Qualitätskriterien im Journalismus fest etabliert sind (für eine Übersicht siehe Engesser 2013), gibt es im Bereich der Unterhaltung keine allgemein vergleichbaren Standards. Hier wird mitunter vorgebracht, dass solche Kriterien Kreativität einschränken könnten, die gerade bei der Schaffung kultureller Güter, wie sie etwa Filme oder Serien darstellen, nötig ist. Einzelne Perspektiven, auf Qualität in der Unterhaltung, nämlich diejenigen von Regulierern, Produzenten, Distributoren, Kritikern und Rezipienten betonen dabei je andere Facetten (siehe u.a. Leggatt 1996; Rosengren et al. 1996; Gehrau 2008; Schatz und Schulz 1992; Hallenberger 2011):

In der Perspektive der Produzenten lassen sich z.B. Bedürfnisse für Nachrichtennutzung (Wenner 1985, S. 176) auch auf unterhaltende Inhalte übertragen: Danach bieten auch Spielfilme oder Gameshows ‚personal reference‘ (1), befriedigen ‚curiosity‘ (1), liefern ‚substitution‘ (2) für Sozialkontakte, haben eine ‚interpersonal utility‘ (3) in der Anschlusskommunikation und liefern ‚dramatic entertainment‘ (4) und ‚relaxation avoidance‘ (4).

In Bezug auf die Perspektive der Kritiker wird u.a. gefordert, dass Fernsehkritik keine neutrale Qualitätsbeurteilung sondern politische Kritik sein sollte (Janke 1980). Für ihn gelten folglich Qualitätskriterien wie gesellschaftliche Relevanz, Engagement der Fernsehmacher, humaner Umgang mit Menschen, kritische Erkundung der Realität und Förderung der Urteilsfähigkeit in gesellschaftlichen Fragen. Die Operationalisierung gestaltet sich hier aber schwierig. Bei Gehrau (2008) werden Preise mit den Qualitätskriterien Innovation und Erfolg in Verbindung gebracht.

Aus Perspektive der Rezipienten wird als qualitativ hochwertig angesehen, was verständlich ist, ästhetische Qualität hat, Involvement auslöst, unterhält, unbedenklich ist, glaubwürdig ist und Rollenvorbilder präsentiert. Je nach Genre werden andere Kriterien stärker gewichtet, so ist bei Kindernachrichten Glaubwürdigkeit entscheidend, während ästhetische Qualität, Unterhaltungswert sowie Präsenz von Rollenvorbildern weniger wichtig sind. Letztlich unterscheiden sich die Qualitätskriterien aber nicht wesentlich von jenen für Erwachsene selbst.

Insgesamt lassen sich die in der Literatur diskutierten Perspektiven auf Qualität zusammenführen und auf einen gemeinsamen Nenner bringen. Dabei muss vor dem Hintergrund eines öffentlichen Auftrags der Aspekt der Kontrolle stärker gewichtet werden (von Rimscha et al. 2010):

Rechtmäßigkeit (1) stellt hier aus Sicht der Regulierung die Voraussetzung für unterhaltende Inhalte dar. Zudem ist Transparenz (2) über die Hintergründe und Ziele des Angebots wichtig. Weitere Qualitätskriterien stellen Inhalt (3) und Gestaltung (4) dar. Sie lassen sich weiter aufschlüsseln, etwa in gesellschaftliche Relevanz und Aktualität beziehungsweise in Dramaturgie und Kunstsinn. Das Angebot sollte sich zudem durch Verständlichkeit (5) auszeichnen, was mit Glaubwürdigkeit, Richtigkeit und Realitätsbezug zusammenhängt. In weiterer Folge ist die Unbedenklichkeit (6) von Bedeutung, d.h. dass Unterhaltung nicht anstößig ist, dass mit Menschen human umgegangen wird und gleichzeitig eine kritische Auseinandersetzung mit der Realität erfolgt. Durch sämtliche dieser Kriterien zieht sich der Aspekt der Professionalität (7) des Angebots. Zudem wäre die Einnahme einer Vorreiterrolle, also Innovation (8), wünschenswert. Dies sollte sich in der Reputation und der Akzeptanz (9) des Unterhaltungsangebots niederschlagen. Insgesamt ist Vielfalt (10) im Unterhaltungsangebot anzustreben. Diese Qualitätskriterien lassen sich besonders für Kleinstaaten noch ergänzen um (11) den Beitrag unterhaltender Inhalte zur Identitätskonstruktion.

Dabei macht es auch im Unterhaltungsbereich Sinn, auf Qualitätskriterien als eine Art Leitbild zurückzugreifen. Diese müssen nicht zwangsweise zur Gänze erfüllt werden, sollen jedoch der Programmplanung und -evaluation als Orientierung dienen. Zudem ist gerade beim öffentlichen Rundfunk eine Orientierung am Gemeinwohl angebracht. Hier finden sich in der öffentlichen Rundfunkpraxis eine Reihe konkreter Kriterien und Indikatoren sowie Anleitungen, wie solche Indikatoren umgesetzt werden können und wie ihnen insgesamt zu mehr Beachtung verholfen werden kann. Diese konkreten Qualitätskriterien und -indikatoren beziehen sich auf die oben genannten Kriterien, sind aber im Umfang und in ihrer Detailliertheit länderspezifisch ausgearbeitet, weshalb sie im folgenden Kapitel bei der Vorstellung der einzelnen Ländern skizziert werden.


5. Unterhaltung und Qualität in institutionellen Vorgaben ausgesuchter Länder

5.1 Erkenntnisinteresse und Vorgehen

Der nun folgende Teil des Beitrags analysiert die Rahmenbedingungen für Unterhaltung im öffentlichen Rundfunk in ausgesuchten Ländern. Er orientiert sich an folgender Fragestellung: Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Selbstverpflichtungen für Unterhaltung

im öffentlichen Fernsehen aus? Dabei soll insbesondere auch dem Qualitätsbegriff nachgegangen werden. Denn es stellt sich die Frage, inwieweit dieser in Bezug auf Unterhaltung festgelegt wird. Ziel ist es, unterschiedliche Herangehensweisen an Unterhaltung im öffentlichen Rundfunk zu sammeln. Dementsprechend soll der Fokus nicht auf einem Land liegen, sondern ein breiterer Überblick gegeben werden. Da der Qualitätsbegriff auch vom jeweiligen kulturellen Hintergrund abhängt, gilt es mehrere Länder zu berücksichtigen, die sich aber nicht völlig voneinander unterscheiden.

Die Länderauswahl erfolgt anhand der in der vergleichenden Mediensystemforschung üblicherweise eingesetzten Typologie von Hallin und Mancini (2004). Für die Analyse von Unterhaltung und Qualität sind jedoch weitere Kriterien relevant, die deshalb ebenfalls berücksichtigt werden. Die Größe eine Marktes bzw. eines Staates spielt eine herausragende Rolle, weil sie wichtige Aspekte der Unterhaltungsproduktion beeinflusst. Besonders relevant ist Kleinstaatlichkeit in einer sogenannten „Giant-Neighbour-Konstellation“. Dieses Problem verschärft sich im Falle mehrerer Landessprachen. Auch in der Literatur werden die Bedeutung des Faktors Kleinstaatlichkeit betont und typische Struktur-merkmale gelistet (Trappel 1991; Meier und Trappel 1992; Siegert 2006; Künzler 2009).


– Ressourcenknappheit: Rezipienten-, Werbe-, Ereignis- und Infor-mationsmärkte sind in Kleinstaaten aufgrund der geringeren Marktgröße kleiner. Kleiner ist auch der Pool aus Kapital, Know-How, Kreativität und Talent aus dem geschöpft werden kann. Die Medienproduktion in Kleinstaaten ist entsprechend teurer. Die fixen Kosten im Medienbereich sind hoch – unabhängig davon, wie viele Nutzer ein Medienprodukt konsumieren. Verteilen sie sich jedoch nur auf eine kleinere Zahl von Nutzer, bleiben die Stückkosten höher.

– Spill-Over-Effekte: Einige Kleinstaaten grenzen an größere, gleichsprachige Nachbarländer. Nicht nur die Distribution von Printmedien erfolgt über Grenzen hinweg. Auch Rundfunkprogramme können problemlos rezipiert werden und stellen eine große Konkurrenz für einheimische Angebote dar.

– Hohe ausländische Medienpräsenz: Ausländische Medien sind in Kleinstaaten nicht nur verfügbar, sondern werden auch stark genutzt. Dieser Effekt verstärkt sich, wenn beide Länder einem Sprachraum angehören. Dies trifft jedoch nicht nur auf den Rezipientenmarkt zu. Magazine setzen auf lokale Anzeigen, im Rundfunkbereich etablieren sich Werbefenster, die spezifische Werbung für das Zielland bieten.

– Abhängigkeit: Kleinstaaten sind von medienpolitischen Entscheidungen größerer Nachbarstaaten abhängig. Werden jenseits der Grenze Regulierungsfragen diskutiert und Gesetze verändert, so kann das auch zum Handeln im Kleinstaat zwingen. Je nach Rechtslange könnten im Ausland sogar Fernsehsender gegründet werden, die sich spezifisch an das Publikum des Kleinstaats richten.

– Auslandsorientierung: Kleinstaaten orientieren sich auch inhaltlich stark am größeren Nachbarn. Wirtschaftliche und politische Entwicklungen werden intensiv behandelt. Umgekehrt findet der Kleinstaat in der Aufmerksamkeit der Next Door Giants dagegen kaum Beachtung.

Puppis et al. (2009) haben die beschriebene Typologie von Hallin und Mancini (2004) in Bezug auf die Kleinstaatlichkeit und die Giant Neighbour Problematik erweitert. Daraus werden die zu untersuchenden Länder abgeleitet: Neben Österreich sollen die beiden deutschsprachigen Länder Deutschland und Schweiz untersucht werden, die alle drei dem Corporatist Model angehören. Deutschland erfüllt nicht nur für Österreich sondern auch für die Schweiz die Rolle eines Giant Neighbour. Zudem wird Dänemark als nordischer Vertreter des Corporatist Models aufgenommen, da es sich um ein im Rundfunkbereich besonders fortschrittliches Land handelt. Hier gibt es keinen direkten Bezug zu einem Giant Neighbour. Aus dem Polarized Pluralist Feld werden Frankreich (großer Nachbar der Schweiz) und Spanien (kein Bezug zu einem Kleinstaat) näher untersucht. Irland und das Vereinigte Königreich sollen das Liberal Model vertreten. Sie stehen ebenso in einer Kleinstaat-Großstaat-Beziehung. Abschließend wird Estland berücksichtigt, das im Post-Socialist Model besonders fortschrittlich ist und mit Russland einen Giant Neighbour vorzuweisen hat.


Bei allem Potenzial dieser Auswahl bleibt festzuhalten, dass der Rechtsrahmen und insbesondere die Selbstverpflichtung im öffentlichen Rundfunk unterschiedlich gut zugänglich beziehungsweise dokumentiert sind. Die vorliegende Studie kann daher keine vollständige Bestandsaufnahme leisten. Dies wirkt sich jedoch auf die Ergebnisse und Schlussfolgerungen nicht negativ aus, da die Länder nicht primär miteinander verglichen werden sollen. Um die Gleichmäßigkeit der Angaben sicherzustellen wurde auf das CIA Factbook, die TV Key Facts 2012 und das European Audiovisual Oberservatory 2012 zurückgegriffen. Zudem wird eine Dokumentenanalyse (für einen Überblick siehe Künzler 2009) durchgeführt, die Gesetzestexte, die sich auf den öffentlichen Rundfunk beziehen, sowie Dokumente und Websites, die Aufschluss über eventuelle Selbstverpflichtungen geben, systematisch auswertet. Hierbei wurde Stichwort basiert vorgegangen.

5.2 Ergebnisse

Die Länderübersicht zeigt, dass öffentlicher Rundfunk in Europa nach wie vor eine bedeutende Rolle spielt. Die Marktanteile liegen zwischen 17,8 (Estland) und 68,1 Prozent (Dänemark). In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind es jeweils über 30 Prozent. Die Größe der Produktionslandschaft hängt vor allem mit der Größe des Medienmarkts zusammen.

Unterhaltung ist in den rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliches Fernsehen zumeist als Teil des Auftrags verankert. Was genau Unterhaltung ist und wodurch sich Unterhaltung im öffentlichen Fernsehen auszeichnen soll, bleibt dagegen offen. Das Fehlen exakter Definitionen ist in diesem Zusammenhang jedoch kein Defizit. Detailliertere Vorgaben könnten als Zensur interpretiert werden und sind daher nicht erstrebenswert.

In den untersuchten Dokumenten sind häufig Werte, Standards oder Kriterien des öffentlichen Fernsehens festgehalten. Diese sollen in erster Linie für Journalismus gelten, lassen sich aber auch für Unterhaltung interpretieren. Am Beispiel der ARD-Leitlinien kann Informationsvielfalt im Unterhaltungsbereich bedeuten, dass verschiedene Stoffe im Programm Berücksichtigung finden. Objektivität und Unabhängigkeit kann ebenso bei der Auswahl der Inhalte und der Beziehung zu Produzenten von Bedeutung sein. Professionalität lässt sich leicht auch in Bezug auf Unterhaltendes fordern. Ebenso verhält es sich mit dem Aktualitätsbezug. Unterhaltende Inhalte können zudem zu Einordnung und Orientierung beitragen. Die Richtigkeit des Gezeigten sollte auch für Unterhaltung gelten. Falls aus künstlerischer Sicht dem nicht entsprochen werden kann, ist zumindest für Transparenz diesbezüglich zu sorgen. Das Kriterium der Vollständigkeit lässt sich wieder auf die Auswahl einer großen Vielfalt an Inhalten beziehen. Verständlichkeit und Rechtmäßigkeit sind Kriterien, die keiner großen Neuinterpretation bedürfen und auch für Unterhaltung gelten. Akzeptanz von Seiten des Publikums ist ebenso bei unterhaltenden Inhalten nötig. Verschiedene Stoffe und Genres fördern die Medienkompetenz. Unterhaltende Inhalte eignen sich zudem dazu, die globale, europäische, nationale und regionale Perspektive zu vernetzen sowie für die Anliegen von Minderheiten zu sensibilisieren. Unterhaltung muss freilich auch technischen Standards entsprechen und frei zugänglich sein. Die Trennung von Werbung und Programm gestaltet sich besonders schwierig. Platzierte Produkte (bezahlt oder nicht bezahlt) können nie aus den Inhalten herausgelöst werden, allerdings kann und muss dies wenigstens transparent gemacht werden.

Derartige Kriterien lassen sich mit Qualität in Verbindung bringen. Allerdings muss festgehalten werden, dass sie für verschiedene Beiträge zum Programm anders ausgelegt werden müssen. Unterhaltung hat dann mehr Freiraum, was aus künstlerischer Perspektive wichtig ist. In den Programmrichtlinien des ORF ist hierzu festgehalten, dass Unterhaltung „einerseits unterhalten [soll], andererseits Impulse liefern, über Schemata des menschlichen Zusammenseins, über kulturelle Gegebenheiten, über Vergangenheit und Gegenwart nachzudenken.“

Dabei soll öffentliches Fernsehen unterhalten, ohne sich zu boulevardisieren, was durch Evaluationen und Berichte sichergestellt wird. Hier wird überprüft beziehungsweise kommuniziert wie der öffentliche Rundfunk seinen Auftrag in der abgelaufenen Periode erfüllt hat. Standards unterscheiden sich hier von Land zu Land und sind unterschiedlich stark ausdifferenziert. Meist kommen externe und interne Instrumente zum Einsatz. Unterschiede gibt es in der Bedeutung, die dem Publikum in diesem Prozess zukommt. Es wird entweder auf Qualität aus einer normativen Sicht fokussiert oder stark darauf gesetzt, inwieweit das Publikum einen Inhalt genießt und schätzt. Gerade bei „Appreciation Indices“ stellt sich die Frage, inwieweit das Publikum von persönlichen Nutzungsvorlieben abstrahieren und gesellschaftliche Relevanz einbeziehen kann. Dennoch: Beide Perspektiven einzubeziehen scheint hier der beste Weg, da sonst die Gefahr besteht, am Publikum vorbeizuplanen.

Exakte Zielvorgaben finden sich in den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Selbstverpflichtungen selten. Vielmehr ist von einem Streben nach Qualität, einem Streben nach höheren Standards die Rede. Dies macht eine Überprüfung der Leistung zwar schwieriger, ist aber dennoch kein Missstand. Zu enge Vorgaben würden in einem durch den Kunstaspekt geprägten Genre wie Unterhaltung zu starken Einschränkungen führen.

6. Best Practice Beispiele

Die sechs Best Practice Beispiele (Borgen, Mei liabste Weis', Eurovision Song Contest, Schnell ermittelt, The Voice und Willkommen Österreich) verdeutlichen jeweils bestimmte Aspekte von Qualität in der Unterhaltung. Dabei zeigt sich, dass bestimmte Qualitätskriterien sowohl in der fiktionalen als auch in der non-fiktionalen Unterhaltung, sowohl in internationalen als auch in nationalen Serien, in Shows, aber auch in Satiresendungen und Übertragungen zu finden sind. Alle gewählten Fallbeispiele entsprechen dem Kriterium der Rechtmäßigkeit. Deutlich erkennbar ist, dass oftmals die Organisation der Fernsehproduktion bestimmte Qualitäten hervorbringt. So z.B. die kreative Freiheit der Drehbuchautoren bei Borgen, die ganzheitliche Berücksichtigung echter Volkskultur bei Mei liabste Weis' oder die internationale Ko-Produktion beim Eurovision Song Contest. Beim Beispiel des Eurovision Song Contest lässt sich zudem schön illustrieren, wie eine Zweikanalton-Ausstrahlung, wie sie der ORF 2012 angeboten hat, den unterschiedlichen Interpretationen der Sendung durch verschiedene Publika Rechnung trägt. Weil also die Organisation der Fernsehproduktion qualitätsstiftend sein kann, darf die Prozessorientierung in der Qualitätsdebatte nicht vernachlässigt werden.

Akzeptanz und (ökonomischer) Erfolg lassen sich bei allen Fallbeispielen als Qualitätskriterium finden. Erfolg in seiner ökonomischen Ausprägung ergibt sich sowohl bei nationalen Produktionen, die ins Ausland verkauft werden wie z.B. Schnell ermittelt als auch bei internationalen Formaten, die entsprechend oft lizensiert werden wie z.B. The Voice. Akzeptanz zeigt sich jedoch auch darin, dass gesellschaftliche Diskussionen in Gang kommen wie bei Willkommen Österreich.

Glaubwürdigkeit und Realitätsbezug hängen als Qualitätskriterien eng zusammen. Verschiedene Sendungen sind eben deshalb besonders glaubwürdig, weil sie eine Entsprechung in der Realität haben. So können die beiden Shows The Voice und Mei liabste Weis' damit punkten, dass einmal Coaches bei The Voice und der Moderator bei Mei liabste Weis' selbst Musiker bzw. Sänger sind und das auch live beweisen. Ihnen wird deshalb eine entsprechende Beurteilungskompetenz zugesprochen. Auch der Umgang mit den Gästen bzw. Kandidaten ist entsprechend respektvoll und unterstützend, was besonders beim Umgang mit jungen Talenten zusätzlich Sympathie bringt.

Bei verschiedenen Sendungen lassen sich klar Relevanz, Aktualität und der Beitrag zur Identitätskonstruktion als wesentliche Qualitätsmerkmale festhalten. Er gelingt einerseits in fiktionaler Unterhaltung dadurch, dass die Lebenswelt des Publikums aufgegriffen wird und die Darsteller authentisch in glaubwürdigen Geschichten agieren (z.B. Borgen und Schnell ermittelt) . Bei non- fiktionaler Unterhaltung gelingt dieser Identitätsbeitrag ebenfalls durch konkreten Bezug auf aktuelle Lebenswelten und den Alltag, der aber bewusst kritisch erfolgt (z.B. Willkommen Österreich) oder eher einer gewollten Konstruktion entspricht (z.B. Eurovision Song Contest). Der kritische Umgang mit politischen Realitäten wie bei Borgen oder Willkommen Österreich belegt zudem, dass politische Information und Aufklärung auch über Unterhaltung gelingen kann. Wenn wie bei Willkommen Österreich die kritische Betrachtung vor dem eigenen Medienhaus nicht Halt macht, gewinnt das eine besondere Glaubwürdigkeit und zeigt, dass Medien in ihrer Darstellung der Gesellschaft auch über Medien aufklären können.


7. Fazit

Als Unterhaltung wurden im Rahmen der Studie Sendungen definiert, die eine medieninszenierte Wirklichkeit darstellen oder eine externe, aber medial fokussierte Inszenierung aufgreifen. Dabei lassen sich fiktionale Unterhaltung, non-fiktionale Unterhaltung als Fernsehinszenierung und non-fiktionale Unterhaltung als Übertragung unterscheiden.

Unterhaltung gewinnt nicht nur auf Seiten von Angebot und Nachfrage zunehmend an Bedeutung, sondern bleibt auch bedeutsam, wenn es darum geht Funktionen für die Gesellschaft zu erfüllen. Sowohl Unterhaltung als auch Information tragen jeweils zu allen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Funktionen der Medien bei, was eine Zuordnung unterschiedlicher Typen von Inhalten zu den unterschiedlichen Funktionen obsolet werden lässt.

Zugleich sieht sich auch die Unterhaltungsproduktion öffentlicher Anbieter aktuellen Herausforderungen gegenüber, die von technologischen und ökonomischen Imperative getriebenen erstens in einer veränderten Medienindustrie, zweitens in sich verändernden Inhalten und drittens in sich wandelnder Mediennutzung mündet. Angesichts dieser Entwicklungen muss verstärkt eine Qualitätsdebatte geführt werden. Während aber Qualitätskriterien im Journalismus seit langem intensiv diskutiert werden, ist die Auseinandersetzung mit Qualität in der Unterhaltung überschaubar. Dennoch finden sich auch hier Ansatzpunkte für qualitativ hochwertige Unterhaltung, wie Rechtmäßigkeit, Transparenz, Inhalt, Gestaltung, Verständlichkeit, Unbedenklichkeit, Professionalität, Innovation, Akzeptanz und Vielfalt sowie dem Beitrag zur Identitätskonstruktion, was besonders für Kleinstaaten wichtig ist.

Die Ausdifferenzierung von Unterhaltung und Qualität in den rechtlichen Rahmenbedingungen und Selbstverpflichtungen öffentlicher Anbieter im europäischen Raum unterscheidet sich mitunter deutlich. Während Unterhaltung meistens im öffentlichen Auftrag verankert ist, aber genauere Definitionen oder Kriterien fehlen, werden Leitlinien für Qualität zwar meist für den Journalismus, aber nur teilweise explizit für Unterhaltung aufgestellt. Meist wird richtigerweise festgehalten, dass in unterschiedlichen Genres auch andere Maßstäbe in Bezug auf Qualität angesetzt werden müssen. Unterhaltung braucht dabei mehr Spielraum, weshalb es durchaus sinnvoll ist, dass genauere Reglementierungen fehlen. Gerade ob dieser nötigen Offenheit liefern festgeschriebene, regelmäßige Evaluationen und Berichte einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsorientierung, weil sie erlauben, das Streben des öffentlichen Rundfunks nach höherer Qualität über die Zeit zu analysieren und zu bewerten ohne bereits im Voraus einzuschränken.


Insbesondere aufgrund der Diskussion um Qualität rund um die Berechtigung eines über Gebühren finanzierten öffentlichen Rundfunks, macht es auch im Unterhaltungsbereich Sinn, auf Qualitätskriterien als eine Art Leitbilder zurückzugreifen, die in den Produktionsalltag von Sendern als Selbstverpflichtung Eingang finden. Diese müssen nicht zwangsweise zur Gänze erfüllt werden, sollen jedoch der Programmplanung und -evaluation als Orientierung dienen. Es kann nicht das Ziel sein, dass eine Sendung alle Kriterien erfüllt. Sie sollte jedoch zumindest bei einigen Qualitätsaspekten besonders hervorstechen, wie anhand der Best Practice Beispiele gezeigt wurde.

Gleichwohl sollten sich alle mit öffentlichem Rundfunk befassten Akteure und Akteurinnen verpflichtet fühlen, den Qualitätsdiskurs kontinuierlich zu führen und zu intensivieren. Dies erscheint gerade mit Blick auf folgende Entwicklungen mehr denn je relevant:

1.) Die Konvergenzentwicklungen führen dazu, dass ehemals klar getrennte Märkte und Branchen (vor allem Medien, IT, Telekommunikation) zu einem gemeinsamen konvergenten Medienmarkt verschmelzen. Damit treten neue und finanzstarke Akteure als Anbieter und Wettbewerber auf, die jedoch weder einer Qualitätsverpflichtung unterliegen noch sich der Qualitätsdynamik von Unterhaltung bewusst sein dürften.

2.) Zusätzlich führen die allgemeinen Entwicklungen in der Medienindustrie, insbesondere die komplizierter werdenden Erlösmöglichkeiten, auch bei traditionellen Medienanbietern zu einer bestimmten Art von Medienangebot. Es zeigt sich eine Tendenz zu Boulevardisierung und Hybridisierung (siehe z.B. die aktuelle Debatte um sogenannten 'Branded Content' auch in Qualitätsmedien), was klar Qualitätskriterien unterläuft.

3.) Die gleichzeitige Veränderung der Mediennutzung führt dazu, dass audiovisuelle Inhalte immer weniger als kontinuierliches Programm genutzt, sondern zunehmend als einzelne Einheiten aktiv abgerufen werden. Eine Qualitätsverpflichtung wird sich daher zukünftig immer weniger aus dem Programmkontext ergeben. Mediennutzer müssen die Qualität von Unterhaltungsprogrammen vielmehr anhand ihrer Quelle und Herkunft beurteilen.

Gerade vor diesem Hintergrund muss sich Unterhaltung im öffentlichen Rundfunk im Hinblick auf Qualität klar abgrenzen und transparent positionieren. Wenn gerade in der Unterhaltung Qualität kein einmal festgesetzter und klar operationalisierbarer Begriff ist, kann zudem nur durch die Reflexion und damit verbunden durch die Pflicht zur Begründung des eigenen Tuns eine dauerhafte Qualitätssensibilisierung und Qualitätsorientierung erreicht werden.3

Fussnoten:
1 Hinweis: Da die Rechtsform der „Public Service“ An-bieter in Europa nur ausnahmsweise eine öffentlich-rechtliche ist (nur: Österreich und Deutschland), ihr gemeinsames Kennzeichen der öffentliche Leistungs-auftrag ist und zudem die Erkenntnisse dieser Studie all-gemein für Unterhaltung in öffentlichen Medien gelten, wird in dieser Studie konsequent von öffentli-chen Medien oder öffentlichem Fernsehen gesprochen. Dies inkludiert selbstredend die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
2 Keine Berücksichtigung finden das Kinder- und Sport-programm, da hier jeweils speziell entwicklungspsy-chologische und rechtliche Einflüsse beziehungsweise Lizenzierungs- und Rechteproblematiken zum Tragen kommen, die nicht mit dem allgemeinen Unterhal-tungsangebot verglichen werden können.

3 Die gesamte ORF-Jahresstudie 2013 inklusive Literaturliste finden Sie hier

Dieser Beitrag ist in TEXTE 12 (2014) erschienen.


"Unterhaltung ist ein Grundnahrungsmittel", Heute Mittag bei der Präsentation der Public Value Studie 2013-2014 abspielen
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"Unterhaltung ist ein Grundnahrungsmittel"
Heute Mittag bei der Präsentation der Public Value Studie 2013-2014
Radiokolleg "Medial im Bild", Bildungsmedien für Erwachsene (Teil 3) abspielen
Radiokolleg "Medial im Bild"
Bildungsmedien für Erwachsene (Teil 3)
Studie 2013: "Unterhaltung als öffentlich-rechtlicher Auftrag, Prof. Dr. Gabriele Siegert, Dr. M. Bjørn von Rimscha, Mag. Christoph Sommer - Universität Zürich abspielen
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Studie 2013: "Unterhaltung als öffentlich-rechtlicher Auftrag
Prof. Dr. Gabriele Siegert, Dr. M. Bjørn von Rimscha, Mag. Christoph Sommer - Universität Zürich
Unterhaltung als öffentlich-rechtlicher Auftrag., Univ.Prof.in Dr.in Gabriele Siegert, Dr. Bjørn von Rimscha, Christoph Sommer, Universität Zürich abspielen
Unterhaltung als öffentlich-rechtlicher Auftrag.
Univ.Prof.in Dr.in Gabriele Siegert, Dr. Bjørn von Rimscha, Christoph Sommer, Universität Zürich
Texte 12 - Unterhaltung als öffentlich-rechtliche Auftrag, u.a. mit Beiträgen von Gabriele Siegert, Louis Bosshart und Holger Schramm abspielen
Texte 12 - Unterhaltung als öffentlich-rechtliche Auftrag
u.a. mit Beiträgen von Gabriele Siegert, Louis Bosshart und Holger Schramm