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Über die Bedeutung von Unterhaltungsangeboten und des Unterhaltungserlebnis von Rezipient/innen in öffentlich-rechtlichen Medien

Dr.in Karin Knop, Universität Mannheim


Das Fernsehen ist Unterhaltungsmedium par excellence. Und das Bedürfnis nach Unterhaltung ist ein Grundbedürfnis des Menschen (Fiske 1987: 224; Früh 2002). Je nachdem welche wissenschaftliche Perspektive auf Unterhaltung betrachtet wird, finden sich ganz unterschiedliche Konnotationen des Unterhaltungsbegriffs (vgl. Wünsch 2002 15-48). Unterhaltung wird beispielsweise aus anthropologischer Sicht als Spiel sowie grundlegendes Bedürfnis und Handlungsmuster verstanden oder aus emotions- und erregungspsychologischer Perspektive als Erregungszustand, positive Emotion oder Metaemotion oder funktional als Möglichkeit zur Stimmungsregulierung gefasst. Fokussiert man Unterhaltung als Erleben, so werden häufig die positiv gerahmten Flow-Erlebnisse benannt, bei denen Handlung und Bewusstsein verschmelzen. Betrachtet man die motivationalen Ansätze der Unterhaltungsforschung, so findet sich hier unter anderem der Wunsch nach unterhaltungsbasiertem Eskapismus, der – zumindest in seinen dysfunktionalen Konsequenzen – als negativ eingestuft wird. Neben diesen Perspektiven auf das Individuum und seine in der Medienrezeption stattfindenden Unterhaltungsprozesse wird Unterhaltung aber natürlich auch als Merkmal von Medieninhalten konzipiert. In allen alten und neuen Medien gab und gibt es explizite Unterhaltungsofferten. Historisch betrachtet haben dabei hochkulturelle Medienangebote traditionell eine Aufwertung gegenüber den populärkulturellen Unterhaltungsangeboten erfahren, die häufig unter Banalitätsverdacht standen.

Der Qualitätsdiskurs über Medieninhalte

Mit der skizzierten Normativität der Diskurse über Unterhaltung (durch Medien) nähert man sich fast unweigerlich der Qualitätsdebatte an. Bezogen auf das Fernsehen bedeutet dies meist, dass es um alarmierende Ausnahmezustände, Abweichungen und Skandale geht. Häufig wird dann der Mangel an Qualität im Fernsehen im Allgemeinen beklagt, obwohl es oft nur um einzelne Programme und deren Verletzung von Geschmacksgrenzen und Tabus geht. Die hohe Qualität – also der positive Ausnahmezustand – wird demgegenüber seltener erörtert, wenn es zum Beispiel um die regelmäßig stattfindende Preisvergaben für Fernsehinhalte von hoher Güte zu tun ist. Im Alltagsverständnis scheint jedoch ein Common Sense zu existieren, was gutes oder schlechtes Fernsehprogramm bzw. gute oder schlechte Fernsehunterhaltung ist. Innerhalb der Kommunikations- und Medienwissenschaft gibt es einen etablierten Forschungsbereich, der sich dezidiert mit Medienqualitäten befasst und deutlich differenzierter an den Problembereich herantritt.

Aus der Perspektive der Wissenschaft beschreibt der Begriff Qualität anhand von wahrnehmbaren Eigenschaften lediglich einen Zustand: „Qualität ist vorläufig nichts als eine wertfreie Aussage über die ‚Wie-Beschaffenheit’, Qualität bedeutet vorempirisch nicht automatisch ‚gut’.“ (Hohlfeld 2003: 205) Nur wenn man zunächst diesen Schritt zurücktritt, kann man sich letztlich differenziert den Qualitäten von Medienprodukten zuwenden. In der Wissenschaftspraxis bestehen vielfältige Systematiken zum Qualitätsbegriff. Hinreichend viele Komponenten offeriert beispielsweise Siegfried Weischenberg (2006: 12), der drei Aspekte unterscheidet und darauf hinweist, dass der Qualitätsbegriff ein normativer, relationaler und funktionaler Begriff sei. Normativ in dem Sinne, dass Eigenschaften und Merkmale bestimmten Anforderungen entsprechen müssen, relational in Bezug auf Produkte der Medienindustrie zu den sozialen Erfordernissen und individuellen Bedürfnissen der RezipientInnen und schließlich funktional, weil die jeweils spezifischen Funktionen der einzelnen Medien und deren Genres fokussiert werden müssen, um Aussagen über die berechtigten Erwartungen an die jeweiligen Medienprodukte und deren Qualität treffen zu können.

Herbert Schatz und Winfried Schulz legten bereits 1992 ein anregendes Konzept zur Beurteilung von Programmqualität im dualen Fernsehsystem vor. Besondere Bedeutung haben dabei die Qualitätskriterien inhaltliche Vielfalt, Relevanz, Professionalität, Rechtmäßigkeit, aber auch die Publikumsakzeptanz. Als Grundlagen für die Bestimmung von Programmqualität ziehen die Autoren die Rechtsgrundlagen des Rundfunks der Bundesrepublik Deutschland heran, wählen also eine normativ-pragmatische Perspektive. Sie argumentieren, dass mit Gesetzen, Staatsverträgen sowie den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ein verbindlicher Orientierungsrahmen für Programmqualität vorhanden sei.

Medienethik und Programmqualität

Wäre der rechtliche Rahmen vollständig ausreichend, gäbe es nicht in schöner Regelmäßigkeit Debatten über Grenzverletzungen im telemedialen Programmangebot, weshalb auch eine kontinuierliche Reflexion medienethischer Fragen zur Qualitätssicherung notwendig ist. Nach dem Publizistikwissenschaftler Jürgen Wilke sollen ethische Prinzipien „den Spielraum des rechtlich nicht Verbotenen auf das moralisch Verantwortbare eingrenzen“ (Wilke 1998: 292). Hierdurch wird deutlich, dass es eine nicht zu unterschätzende Zone des rechtlich erlaubten, aber medienethisch Kritischen gibt, weshalb ich für eine Aufwertung des Medienethikdiskurses innerhalb der Sendeanstalten plädiere. Oft kommt es gerade bei kritischen Programminhalten zu einer Diskrepanz zwischen Qualität und Quote. Und häufig sind es gerade die expliziten Unterhaltungsformate, die durch Skandale auf sich aufmerksam machen und eine hohe Publikumsresonanz erfahren.

Zum Umgang mit Unterhaltung im österreichischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen

Anders als in vielen anderen Rundfunkgesetzen im europäischen Raum erwähnt das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-G) explizit die gesellschaftliche Relevanz der Unterhaltung und fordert ein entsprechendes Verantwortungsbewusstsein ein: „Die Unterhaltung soll nicht nur die unterschiedlichen Ansprüche berücksichtigen, sondern auch den Umstand, dass sie wie kaum ein anderer Bereich Verhaltensweisen, Selbstverständnis und Identität prägt“ (ORF-G, § 10, Abs. 10 Stand Januar 2014). Da das Gesamtprogramm sich um Qualität, Innovation, Integration, Gleichberechtigung und Verständigung zu bemühen hat (ORF-G, § 10, Abs. 3 Stand Januar 2014), gilt dies m. E. selbstverständlich auch für die reinen Unterhaltungsangebote des Fernsehens. Public Value ist dabei zu einem ausdifferenzierten Qualitätskriterium avanciert und prägt die intensive Debatte über Natur und Aufgabe von Medien in der Medien- und Informationsgesellschaft im Allgemeinen und zu jener von öffentlich-rechtlichen Medienanstalten im Besonderen. Angestrebt wird ein Mehrwert für alle, um gesellschaftliche Ziele wie demokratische Meinungsvielfalt, Partizipation oder die Vermittlung von Kultur und Bildung zu erreichen, die unter rein marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht oder nur unzureichend erfüllt werden können (u.a. Karmasin 2011). Hasebrink (2007: 42) meint, dass „Public Value ein konstruktiver Leitbegriff für die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems“ sein könnte, da es Public Value nicht an und für sich gibt, sondern nur als Ergebnis eines Verständigungsprozesses, der alle relevanten Stakeholder einbezieht und zugleich flexibel genug ist, um auf die sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen rasch mit entsprechend angepassten gesellschaftlichen Zielsetzungen reagieren zu können. Fokussiert man nun die Public-Value -Kategorien des ORF, so fällt auf, dass Unterhaltung als individueller Wert für den Nutzer aufgenommen wurde. Dabei dienen gerade auch Unterhaltungsprogramme der Orientierung, der Identitätsarbeit und der Wissensvermittlung und man kann ihnen eine spezifische Qualität im Sinne des Public Value zuschreiben. Aber auch die Unterhaltung zum reinen Spaß und zum Zeitvertreib hat eine soziale Funktion und damit eine Qualität im Sinne des Public Value (von Rimscha, de Acevedo & Siegert 2011: 143).

Der Nutzen von Unterhaltungsangeboten für RezipientInnen – Unterhaltung: „Just Entertainment“ oder relevante Größe bei der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben?

Fokussiert man die Anspruchsgruppe der RezipientInnen, so zeigen sich innerhalb der kommunikationswissenschaftlichen und medienpsychologischen Forschung aufschlussreiche Differenzierungen. Das Unterhaltungserleben und dessen Effekte werden als Spektrum oder als biprozessuale Modi konzipiert, welches von einem rein hedonistischen Unterhaltungserleben beispielsweise zur Stimmungsverbesserung und einer damit einhergehenden weniger gründlichen Verarbeitung der Informationen und einer geringeren Speicher- oder Abrufkapazität einhergeht. Wohingegen der eudaimonische Unterhaltungsmodus mit Prozessen der Selbsterkenntnis und aktiven Sinnstiftung verbunden ist. Das eudaimonische Unterhaltungserleben ist vor allem durch gemischte oder negative Gedanken und Gefühle geprägt, die intensivere Denkprozesse, Informationssuche und Anschlusskommunikation als das hedonistische Erleben auslösen können (Oliver & Raney 2011; Vorderer & Reinecke 2012). Es ist jedoch „anzunehmen, dass es sich bei hedonistischem und eudaimonischem Unterhaltungserleben um zwei Formen des Unterhaltungserlebens handelt, die je nach Unterhaltungsformat und abhängig von persönlichen Präferenzen der Zuschauer/-innen mehr oder weniger stark zusammenhängen“ (Schneider, Bartsch & Otto 2013: 3).

Im Kontext der unterschiedlichen Formen des Unterhaltungserlebens aber auch mit Blick auf konkrete Effekte der Nutzung unterhaltender Medienangebote ist auch die expandierende Entertainment-Education-Forschung angesiedelt, wobei Entertainment-Education verstanden wird als „process of purposely designing and implementing a media message to both entertain and educate, in order to increase audience members’ knowledge about an educational issue, create favorable attitudes, shift social norms, and change overt behavior“ (Singhal & Rogers 2004: 5). Das als Entertainment-Education bezeichnete Konzept versteht sich also als eine Art bildende Unterhaltung oder unterhaltsame Bildung, die nicht auf kognitive, sondern auf emotionale Weise die RezipientInnen für bestimmte, zumeist sozial relevante Themen sensibilisieren sowie gewünschte Einstellungen und Verhaltensweisen positiv verstärken und auch eine Einstellungs- und Verhaltensänderung bewirken will. Es gibt hierbei ganz explizite Produktionen, die den Entertainment-Education-Aspekt zum Schwerpunkt bei der Programmproduktion machen. Aber natürlich offerieren auch klassische Unterhaltungsformate intendierte und unintendierte Lernpotenziale.

Der Unterhaltungsbereich ist damit eindeutig nicht auf den Selbstzweck eines wie auch immer gearteten Unterhaltungsbedürfnisses zu reduzieren. Vielmehr kommt gerade Unterhaltungsangeboten eine hohe Verantwortung zu, tragen auch sie – vorausgesetzt sie erfüllen relevante Qualitätskriterien – zur Umsetzung individueller und gesellschaftlicher Ziele bei.

Literaturhinweise:

Fiske, John (1987). Television Culture. London: Routledge.

Früh, Werner (2002). Unterhaltung durch das Fernsehen: eine molare Theorie. Konstanz: UVK.

Hasebrink, U. (2007). „Public Value“: Leitbegriff oder Nebelkerze in der Diskussion um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Rundfunk und Geschichte. Mitteilungen des Studienkreises Rundfunk und Geschichte 33. 38-42.

Hohlfeld, R. (2003). Objektivierung des Qualitätsbegriffs. Ansätze zur Bewertung von Fernsehqualität. In: H.J. Bucher, & K.D. Altmeppen (Hrsg.):, Qualität im Journalismus. Grundlagen – Dimensionen – Praxismodelle (S. 203-221). Wiesbaden: Westdeutscher Verlag.

Karmasin, M. (2011). Public Value: Zur Genese eines medienstrategischen Imperativs. In M. Karmasin, D. Süssenbacher, & N. Gonser (Hrsg.), Public Value. Theorie und Praxis im internationalen Vergleich (S. 11-25). Wiesbaden: VS.

Oliver, M. B., & Raney, A. A. (2011). Entertainment as pleasurable and meaningful: Identifying hedonic and eudaimonic motivations for entertainment consumption. Journal of Communication, 61, 984-1004.

Schatz, H., & Schulz, W. (1992). Qualität von Fernsehprogrammen: Kriterien und Methoden zur Beurteilung von Programmqualität im dualen Fernsehsystem. Media Perspektiven, 11, 690-712.

Schneider, F. M., Bartsch, A., & Otto, L. (2013). Entertainment that matters: Unterhaltung in und mit politischen Themen. In-Mind Magazin, 4(3).

Singhal, A., & Rogers, E. M. (2004). The status of entertainment-education worldwide. In A. Singhal, M. J. Cody, E. M.

Rogers, & M. Sabido (Eds.), Entertainment-education and social change. History, research, and practice (pp. 3–20). Mahwah, NJ: Erlbaum.

von Rimscha, B., de Acevedo, M., & Siegert, G. (2011). Unterhaltungsqualität und Public Value. In M. Karmasin, D. Süssenbacher, & N. Gonser (Hrsg.), Public Value. Theorie und Praxis im internationalen Vergleich (S. 141-154). Wiesbaden: VS.

Vorderer, P., & Reinecke, L. (2012). Zwei-Prozess-Modelle des Unterhaltungserlebens: Unterhaltung im Schnittbereich hedonischer und non-hedonischer Bedürfnisbefriedigung. In L. Reinecke, & S. Trepte. (Hrsg.), Unterhaltung in neuen Medien. Perspektiven zur Rezeption und Wirkung von Online-Medien und interaktiven Unterhaltungsformaten (S. 12-29). Köln: Halem.

Weischenberg, S. (2006). Medienqualitäten: Zur Einführung in den kommunikationswissenschaftlichen Diskurs über Maßstäbe und Methoden zur Bewertung öffentlicher Kommunikation. In S. Weischenberg, W. Loosen, & M. Beutner (Hrsg.), Medien-Qualitäten (S. 9-34). Konstanz: UVK.

Wilke, J. (1998). Analytische Dimensionen der Personalisierung des Politischen.

In: K. Imhof, & P. Schulz (Hrsg.), Die Veröffentlichung des Privaten – die Privatisierung des Öffentlichen (S. 283-294). Wiesbaden: Westdeutscher Verlag.

Wünsch, Carsten (2002). Unterhaltungstheorien. Ein systematischer Überblick. In: Früh, Werner (Hrsg.) (2002): Unterhaltung durch Fernsehen. Eine molare Theorie. Konstanz: UVK. S. 15-48.

Dieser Artikel ist in TEXTE 12 (2014) erschienen.




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Texte 12 - Unterhaltung als öffentlich-rechtliche Auftrag, u.a. mit Beiträgen von Gabriele Siegert, Louis Bosshart und Holger Schramm abspielen
Texte 12 - Unterhaltung als öffentlich-rechtliche Auftrag
u.a. mit Beiträgen von Gabriele Siegert, Louis Bosshart und Holger Schramm