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Unterhaltung und öffentlich-rechtliche Medien im digitalen Medienzeitalter

Univ.-Prof. Dr. Holger Schramm, Universität Würzburg



Die öffentlich-rechtlichen Medien haben die Aufgabe, eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Angeboten im Bereich der Information, der Kultur und Bildung sowie der Unterhaltung zu bewerkstelligen.

Gleichzeitig wurde ihnen eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugesichert, was bedeutet, dass sie sowohl in inhaltlicher-programmlicher als auch technischer Hinsicht den Medienwandel mitvollziehen dürfen, um u.a. auch der Grundversorgung nachwachsender Generationen gerecht zu werden. Dass öffentlich-rechtliche Medien auch und gerade im Unterhaltungsbereich somit stets neue, junge Angebote schaffen und sie über diejenigen Medienplattformen und -kanäle verbreiten, die von den jungen Generationen vermehrt genutzt werden, ist höchst plausibel und ganz im Sinne der ursprünglichen Grundversorgungsidee. Über das Ausmaß dieser öffentlich-rechtlichen Teilhabe an den neuen Medienwelten (und der damit verbundenen Konkurrenz mit privaten Medien auch auf diesen Märkten) wurden freilich bereits ausgiebige Grundsatzdebatten geführt, die hier nicht nochmals aufgearbeitet werden sollen. Als Prämisse und Setzung meiner folgenden Ausführungen soll daher gelten: Ihren Grundversorgungsauftrag für die ganze Bevölkerung können die öffentlich-rechtlichen Medien nur dann erfüllen, wenn sie auch in den digitalen und sozialen Medienwelten mit zeitgemäßen Angeboten präsent sind. Auch diese Angebote müssen funktional das breite Spektrum der Information, Kultur und Bildung sowie der Unterhaltung abdecken. Um jedoch nicht beliebige Angebote innerhalb dieses Spektrums anzubieten und auf alles zu „springen“, was der Markt hergibt, sollten sich die öffentlich-rechtlichen Medien Kriterien setzen, die idealerweise sicher stellen, dass bei jedem Angebot entweder die Information, die Kultur und Bildung oder auch die Unterhaltung – zumindest für ein bestimmtes Segment der Bevölkerung – in hohem Maße eingelöst wird. Was aber wäre in diesem Sinne ein „gutes“ und qualitativ-hochwertiges Unterhaltungsangebot bzw. welche Kriterien sollte man an „gute“ Unterhaltung anlegen?

Was ist gute Unterhaltung? „Just Entertainment“ – oder steckt mehr dahinter?

Alljährlich weisen die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Programmleistung in Kategorien aus, die sich an klassischen Programmsegmenten orientieren (vgl. z.B. die Media Perspektiven Basisdaten): Neben „Politik und Gesellschaft“, „Kultur und Wissenschaft“, „Sport“, „Fernsehspiel“, „Spielfilm“ und „Musiksendungen“ wird beispielsweise für das Erste der ARD auch die Kategorie „Unterhaltung“ ausgewiesen. Dies wirft unweigerlich mehrere Fragen auf: Welche Programmsegmente verbergen sich hinter der „Unterhaltung“? Warum werden „Fernsehspiel“, „Spielfilm“ und „Musiksendungen“ nicht der Unterhaltung zugerechnet, wo doch die meisten Zuschauer diese Angebote ausschließlich aus Gründen der Unterhaltung nutzen? Was ist mit dem Sport? Eine Sonderkategorie, die sich durch Unterhaltung, aber auch durch Information (z.B. Sportergebnisse, -statistiken) und Kultur (z.B. Fußballkultur) auszeichnet und deshalb dem Grundversorgungsauftrag perfekt in seiner gesamten Breite gerecht wird – insbesondere, weil nicht nur ein spezifisches Bevölkerungssegment, sondern ein großer Teil der Gesellschaft an Sport sehr interessiert ist? Dies würde freilich legitimieren, warum die öffentlich-rechtlichen Sender gerade den Sportgroßveranstaltungen wie den Olympischen Spielen oder den Fußballwelt- und Fußballeuropameisterschaften so viel Sendezeit einräumen und einen beträchtlichen Teil des Rundfunkbeitrags für die Senderechte ausgeben. Wenn die Übertragung von Fußball bereits auf die „Kultur“ im Grundversorgungsauftrag einzahlt, wie verhält es sich dann mit anderen vermeintlich eindeutigeren Genres: Sind „Politik- und Gesellschafts“-Talks wie Günther Jauch, maybritt illner oder Hart aber fair der „Information“, der „Bildung“, der „Unterhaltung“ oder allen drei Kategorien zuzurechnen? An diesen Beispielen merken wir, dass nicht die Zuordnung zu klassischen Programmkategorien entscheidend dafür ist, welche Funktionen ein Angebot erfüllt, welche Bedürfnisse es anspricht und welche Wirkungen es bei den Nutzern auslöst: Ein Unterhaltungsangebot kann hoch informativ sein, zur Bildung der Zuschauer beitragen und kulturelle Werte vermitteln, ein Informationsangebot kann spannend, witzig und damit bestes Entertainment sein. Gute Unterhaltung ist vor diesem Hintergrund – ganz simpel – dann gegeben, wenn Mediennutzer sich gut unterhalten fühlen – und das kann prinzipiell bei jeglicher Kategorie von Programmangebot der Fall sein.

Wann aber fühlen sich Mediennutzer gut unterhalten? Was sind die Kriterien und Aspekte, die ein Medienangebot ansprechen muss, um gut zu unterhalten? Sowohl die US-amerikanische als auch die deutschsprachige Rezeptions- und Wirkungsforschung beschäftigt sich seit Ende der 70er-Jahre mit diesen Fragen. Dabei wird Unterhaltung nicht als Merkmal des Programmangebots, sondern allenfalls als Angebotspotenzial oder vielmehr als eine spezifische Wirkung eines Angebots bzw. eine spezifische Erlebensweise verstanden. Unter „guter Unterhaltung“ versteht in diesem Sinne ein Zuschauer in verschiedenen Situationen ganz Unterschiedliches:

1. ein Angebot, das lustig ist und das einen zum Lachen/Schmunzeln bringt,

2. ein Angebot, das eine angenehme, schöne und unangestrengte Atmosphäre schafft,

3. ein Angebot, das entspannt und einen auf andere Gedanken bringt,

4. ein Angebot, das aufregend, stimulierend, dynamisch und spannend ist,

5. ein Angebot, das Emotionen weckt und in der Lage ist, die eigene Stimmung zu optimieren,

6. ein Angebot, das physiologische und vegetative Reaktionen (z.B. Gänsehaut, erhöhter Herzschlag etc.) auslöst und in der Lage ist, den eigenen Erregungslevel zu optimieren,

7. ein Angebot, das ermöglicht, mit anderen empathisch mitzufühlen und sich mit anderen zu identifizieren,

8. ein Angebot, das Interesse weckt, abwechslungsreich und überraschend ist,

9. ein Angebot, das einen nicht über- noch unterfordert, das Zeit und Raum vergessen lässt und einen in einen „Flow“-Zustand versetzt

10. ein Angebot, bei dem der Zuschauer nicht nur passiver Beobachter ist, sondern selbst aktiv handeln, eingreifen und interagieren kann,

11. ein Angebot, das einen herausfordert und ermöglicht, kognitive und intellektuelle Fähigkeiten unter Beweis zu stellen sowie eigene Werte und Einstellungen zu hinterfragen.

Maßgeblich für das Gefühl, sich gut zu unterhalten, ist in den meisten Fällen ein als angenehm empfundenes, mittleres Erregungsniveau, das jedoch von Person zu Person unterschiedlich ausfallen kann: So bevorzugen so genannte High Sensation Seeker höhere Erregungslevels als so genannte Low Sensation Seeker. Der Erregungslevel steht in engem Zusammenhang mit dem Umfang an Informationen bzw. der Informationskomplexität, die auf die Mediennutzer einwirkt. Dabei müssen die Wahrnehmungs- und Verarbeitungsfähigkeiten der Mediennutzer mit der Schwierigkeit bzw. der Komplexität des Medienangebots korrespondieren. Ist das Medienangebot gemessen an den Fähigkeiten des Mediennutzers zu komplex, dann stellt sich ein Gefühl der Überforderung und Belastung ein. Dies könnte z.B. bei den meisten Zuschauern der Tagesschau im Ersten der Fall sein. Allerdings hat die „Tagesschau“ auch nicht das Ziel, gut zu unterhalten, sondern gut zu informieren (ob sich überforderte Zuschauer gut informiert fühlen können, ist dagegen eine noch zu klärende Frage). Ist das Medienangebot für den Nutzer zu wenig komplex, so tritt Langeweile und ein Gefühl der Unterforderung ein. Um „gute Unterhaltung“ sicher zu stellen, sollte das Ziel der Medienschaffenden also sein, Angebote mit einer Komplexität zu schaffen, die auf die durchschnittliche Wahrnehmungs- und Verarbeitungsfähigkeit der jeweiligen Zielgruppe ausgelegt ist.

Gute Unterhaltung ist also mehr als „Just Entertainment“. Jenseits der hedonistischen Unterhaltung (im Sinne von Spaß-Haben, Stimmungsoptimierung, Stress abbauen, Entspannung etc.), die nicht zwangsläufig einen involvierten und hochkonzentrierten Mediennutzer voraussetzt, kommen im Zuge der so genannten eudaimonischen bzw. instrumentellen Unterhaltung weitere Nutzungsaspekte der kognitiven und intellektuellen Beanspruchung bzw. Herausforderung zum Tragen, die in der Regel einen hochinvolvierten Mediennutzer bedingen. Beiden Formen der Unterhaltung sollten öffentlich-rechtliche Medien zielgruppenspezifisch und -adäquat bedienen – und dies sowohl über ihre klassischen (Radio und Fernsehen) als auch digitalen Kanäle.

Wie wichtig ist Unterhaltung auch in digitalen öffentlich-rechtlichen Medien?

Das Spektrum der digitalen öffentlich-rechtlichen Medienangebote ist mittlerweile groß: digitale Radio- und Fernsehangebote, Onlineangebote (u.a. Mediatheken, Live-Streams), Apps/Mobil-Angebote sowie Social-Media-Angebote (auch eingebunden in klassische Angebote, Stichwort: Social TV). Würden öffentlich-rechtliche Medien über diese Kanäle keine Angebote anbieten, könnten sie – die These wurde bereits eingangs aufgestellt – die Grundversorgung gerade der jüngeren Generationen nur noch bedingt bewerkstelligen, da das klassische Radiogerät und das klassische Fernsehgerät von diesen Generationen mehr und mehr durch den Computer, Tablets und Smartphones ersetzt werden. Nun könnte argumentiert werden, dass die öffentlich-rechtlichen Medien sich darauf beschränken könnten, über diese neuen digitalen Endgeräte lediglich die klassischen Rundfunkangebote (also Radio- und Fernsehprogramme) zu distribuieren – schließlich erhalten sie von der Bevölkerung als Finanzierungsabsicherung einen Rundfunkbeitrag (und keinen „digitalen Medienbeitrag“). Auch diese Diskussion wurde bereits intensiv und mehrfach geführt. Fakt ist: Die neuen digitalen Medien verlangen nach neuen, zeitgemäßen und technisch adäquaten Angebotsumsetzungen, die von den öffentlich-rechtlichen Medien gar nicht umgangen werden können, wenn sie über diese Medien genutzt werden wollen.

Wie wichtig ist aber nun die Unterhaltung für die neuen digitalen Kanäle der öffentlich-rechtlichen Medien? Die Forschung (speziell: die Uses&Gratifications-Forschung) der letzten Jahre hat gezeigt, dass selbstverständlich auch bei der Nutzung der neuesten Medien stets die Unterhaltungsaspekte im Zentrum stehen. Allerdings muss hier mit Blick auf die oben skizzierten elf möglichen Unterhaltungsaspekte zwischen den verschiedenen digitalen Angeboten differenziert werden: Ein klassisches Fernsehangebot, das digital statt analog distribuiert wird, evoziert selbstverständlich kein verändertes Spektrum an Unterhaltung. Die Nutzung von Onlineangeboten, von Apps und insbesondere von Social-Media-Angeboten hingegen folgt nicht den Nutzungsmodalitäten der klassischen Angebote. Hier sind in der Regel mehr Aktivität, Selektivität und Handlungsentscheidungen gefragt, so dass insbesondere auch die letztgenannten der elf Unterhaltungsaspekte (und damit auch die eudaimonische/instrumentelle Unterhaltung) verstärkt zur Geltung kommen dürften. Umgekehrt können klassische hedonistische Unterhaltungsaspekte wie Entspannung, das Schaffen einer schönen und unangestrengten Atmosphäre sowie z.B. auch das empathische Mitfühlen mit Protagonisten (das eine längere Dauer der Zuwendung zu und Anteilnahme an Medienpersonen erfordert) aufgrund der interaktiven, sprunghaften und größtenteils „häppchen“-weisen Nutzung der neuesten Medien nur sehr bedingt realisiert werden. Die öffentlich-rechtlichen Medien sollten sich dieser Problematik bewusst sein und nicht versuchen, sämtliche Unterhaltungsfacetten über die neuen Kanäle anzupeilen. Gerade weil es die Diskussion darüber gibt, welche öffentlich-rechtlichen Angebotsformen durch den Grundversorgungsauftrag und der damit verbundenen Entwicklungsgarantie abgedeckt sind, sollten die verschiedenen Medienkanäle auf ihre Funktionalität für bestimmte Grundversorgungsaspekte – und damit auch für die Unterhaltung – hinterfragt, überprüft und gegebenenfalls sogar evaluiert werden.


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Unterhaltung und öffentlich-rechtliche Medien im digitalen Medienzeitalter
Univ.-Prof. Dr. Holger Schramm, Universität Würzburg
Texte 12 - Unterhaltung als öffentlich-rechtliche Auftrag, u.a. mit Beiträgen von Gabriele Siegert, Louis Bosshart und Holger Schramm abspielen
Texte 12 - Unterhaltung als öffentlich-rechtliche Auftrag
u.a. mit Beiträgen von Gabriele Siegert, Louis Bosshart und Holger Schramm