Veröffentlichung gem. Art 6 Europäisches Medienfreiheitsgesetz
Der Gesamtbetrag staatlicher Mittel für staatliche Werbung (Inland und EU-Mitgliedsstaaten) beträgt im Jahr 2025 EUR 24.842.434,65 .
Der Gesamtbetrag der von Behörden oder öffentlichen Stellen von Drittländern (außerhalb der EU) stammenden Werbeeinnahmen beträgt im Jahr 2025 EUR 748.850,92.“