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Peter Resetarits, ORF-Magazine Anwalt für alle Unterstützung für die, die sonst keine haben.

Der Titel der ORF Fernsehsendung "Bürgeranwalt" (jeden Samstag in ORF 2 von 18.00 bis 19:00) ist vielleicht ein wenig verwirrend. Nicht der Moderator ist der "Bürgeranwalt", er bietet eine Plattform für andere, die sich advokatorisch für Mitbürger einsetzen und die Öffentlichkeit nutzen, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen; Um von einem übermächtigen Gegner, einer Versicherung, einer Bank, einem Konzern nicht überrollt, oder wie es oft heißt in einem Prozess "ausgehungert" zu werden"; Um Behörden, vielleicht auch Gerichte zu noch genauerer Prüfung zu bewegen, um andere zu warnen oder um vielleicht andere generelle Regelungen zu bewirken. Tausende BeschwerdeführerInnen konnten in den vergangenen 19 Jahren gemeinsam mit der Volksanwaltschaft, diversen Ombudsman-Institutionen, RechtsanwältInnen, PatientenanwältInnen, Konsumentenschützern oder der Arbeiterkammer "ihr" Problem in die Öffentlichkeit tragen und in der Diskussion mit Beschwerdegegnern gar nicht so selten auch lösen. Ungerechte Pflegegeldeinstufungen wurden verändert, seltsame Baurechtsverfahren doch noch rechtskonform abgewickelt, Invaliditätsrenten nach der Sendung doch noch bezahlt, Asylanträge doch noch bewilligt, Versicherungen zahlten "unpräjudiziell" doch die verlangte Versicherungsleistung, Konzerne boten Schadenersatz oder Kulanzlösungen an, Spitäler bemerkten bei genauer Prüfung des Falles, dass doch ein ärztlicher Kunstfehler passiert ist, teure Medikamente wurden doch noch von der Krankenkasse bezahlt und so fort. Einmal erkannte und eingestandene Fehler in Einzelfällen führten gar nicht so selten auch zu Gesetzesänderungen. Die Sendung wirkt als "public watchdog".
Viele der BeschwerdeführerInnen hätten sich eine lange gerichtliche Auseinandersetzung schlicht und einfach nicht leisten können - und deshalb den Kampf um ihr Recht aufgeben müssen.
Es wäre freilich ein Anfängerfehler, zu glauben, der sympathische Beschwerdeführer, der sich an die Redaktion wendet, hat ausnahmslos immer recht.

Es ist manchmal tatsächlich schwierig zu entscheiden, ob eine Beschwerde ein gerechtfertigtes Anliegen darstellt, das eine öffentliche Diskussion rechtfertigt, oder ob jemand nur unter Druck gesetzt werden soll. Es sind letztlich die professionelle Recherche und journalistisches Verantwortungsgefühl, die uns leiten, das Medienrecht gibt uns die Grenzen der Berichterstattung vor. Ein faire, objektive und ausgewogene Darstellung ist uns nicht nur in jedem Fall ein moralisches Anliegen, es ist in aller Regel auch die bessere und spannendere Geschichte.


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