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Klaus Kassai, ORF-Rechtsabteilung Im öffentlichen Auftrag Die Forderung nach einer "Konkretisierung" oder "Schärfung" des öffentlich-rechtlichen Auftrags ist ein Evergreen der österreichischen Medienpolitik. Damit werden ganz verschiedene Ziele verfolgt. An erster Stelle steht dabei gerne, dass genaue Regeln die ORF-Angebote dazu bewegen sollen, die demokratischen, gesellschaftlichen und sozialen Grundbedürfnisse der Österreicherinnen und Österreicher (noch) besser zu befriedigen.

Gegen (noch) mehr Public-Value in den ORF-Medien ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Doch kann dieses Ziel durch möglichst genaue Programmvorgaben des österreichischen Parlaments erreicht werden? An dieser Stelle sollen nicht (wie so oft und berechtigt) die grundrechtlich verbürgten Garantien der Programmautonomie und der Rundfunkfreiheit eingefordert werden, sondern ausnahmsweise zwei systemorientierte Gedanken ins Spiel gebracht werden:

Zum Wesen des öffentlichen Rundfunks gehören unter anderem nicht nur ein gesetzlich festgelegter öffentlicher Auftrag, sondern auch die Repräsentation der Öffentlichkeit in den Organen sowie ein System der Finanzierung durch die Öffentlichkeit. Es handelt sich also um ein austariertes System eines offenen Programmauftrags mit organisatorischen und finanziellen Detailregeln. Je genauer nun Programmvorgaben die ORF-Angebote determinieren, desto weniger Verantwortung und Gestaltungsspielraum in inhaltlichen und wirtschaftlichen Belangen bleibt bei den legitimierten Organen.
Ein genauer Auftrag ohne relevante Gestaltungsspielräume höhlt daher das Wesen und damit auch die Legitimation des öffentlichen Rundfunks aus.

Größere Genauigkeit bringt natürlich auch nicht automatisch mehr Public-Value. Eine Anpassung des öffentlich-rechtlichen Rahmens, der aufgrund der Dynamik des Medienwandels nach Meinung aller Experten unumgänglich ist, muss gut durchdacht und auf eine breite Basis gestellt werden. Auf EU-Ebene wird für eine "bessere Rechtssetzung" ganz allgemein ein sinnvoller Weg vorgezeichnet. So wird ein offener und transparenter Entscheidungsfindungsprozess gefordert: Maßnahmen sollen auf Fakten und eine Analyse der Auswirkungen gestützt werden. Dabei ist stets eine Minimierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen, Bürger_innen und öffentliche Verwaltungen anzustreben.
Ohne breiten Diskussionsprozess besteht die Gefahr, dass Änderungen in einer übermäßigen Reglementierung münden, die negative Auswirkungen auf Medienvielfalt, -Innovation und Effizienz haben.


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