Im März 2023 wurde der "Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" (Zukunftsrat) eingesetzt, damit eine "langfristige Perspektive für die Öffentlich-Rechtlichen" entwickelt werden kann. Dem Zukunftsrat wurde anvertraut; "einen Bericht mit Empfehlungen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seiner künftigen Nutzung und dessen Akzeptanz" zu erarbeiten. Argumentiert wird im Bericht damit, dass es mit einer "vorwiegend bewahrenden Weiterführung" nicht getan sein kann und es einer umfassenden Reform des Öffentlich-Rechtlichen bedarf.
Inzwischen hat sich gerade junges Publikum abgewandt. Der Zukunftsrat legt in seinem Bericht zehn Vorschläge für Reformen dar, die möglichst rasch umgesetzt werden sollten, um die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu steigern.
Die Empfehlungen des Zukunftsrats zusammengefasst:
1.
Der Angebotsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen soll in zentralen Aspekten geschärft und weiterentwickelt werden. Dabei wäre ein stärkerer Fokus auf die Demokratie- und Gemeinwohlorientierung wünschenswert, "mit dem Ziel, die Öffentlich-Rechtlichen stärker auf ihren Beitrag zur demokratischen Selbstverständigung zu verpflichten."
2.
Öffentlich-rechtliche Anstalten sollen Menschen zusammenbringen. Auch das sollte im Angebotsauftrag verankert sein.
3.
Öffentlich-rechtliche Anstalten sollten für alle da sein, die dauerhaft in Deutschland leben und als zukünftige Wähler:innen infrage kommen.
4.
Digitale Teilhabe sollte ein zentraler Aspekt des Angebotsauftrags sein. Gerade non-lineare Format würden sich besonders zur "Selbstverständigung der Gesellschaft" eignen.
5.
Der öffentlich-rechtliche Auftrag lässt sich hinsichtlich der Werte "Eigenständigkeit und Unterscheidbarkeit", "Unabhängigkeit" und "Ausgewogenheit" stärken.
6.
Der Zukunftsrat empfiehlt für ARD, ZDF und Deutschlandradio "jeweils einen pluralistisch besetzten Medienrat als Hüter der Auftragserfüllung, einen überwiegend nach Fachexpertise besetzten Verwaltungsrat zur Stärkung von Strategiefähigkeit und Kontrolle und eine kollegiale Geschäftsleitung vor." Bisherige Organe sollen ersetzt werden.
7.
Es wird eine ARD-Anstalt mit "zentraler Leitung" empfohlen, die die Arbeitsgemeinschaft ersetzt. Sie soll als Dachorganisation der Landesrundfunkanstalten dienen. "Das Modell folgt dem Gedanken der organisierten Regionalität: Zentrales zentral, Regionales regional."
8.
Der Zukunftsrat empfiehlt eine "Gesellschaft für die Entwicklung und den Betrieb einer gemeinsamen technologischen Plattform zu gründen." Diese Gesellschaft hat zum Zweck, das technische System für alle öffentlich-rechtlichen digitalen Plattformen bereitzustellen. In ihr sollen keine Inhalte entstehen, die drei Partner sollen inhaltlich autonom bleiben.
9.
Der Zukunftsrat ist der Ansicht, es sei notwendig, die Bereitschaft zur Veränderung auch innerhalb der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu fördern: "Ein gutes Angebot braucht gute Köpfe." Dies inkludiert die Steigerung der Managementkompetenz, "um Fortbildungen zu verbessern und Externe zu gewinnen." Außerdem beinhaltet dies "funktionsadäquate Gehälter."
10.
Die abschließende Empfehlung des Zukunftsrates ist die "Umstellung des Finanzierungsverfahrens der Öffentlich-Rechtlichen." Hierzu heißt es im Dokument: "Dabei soll die Ex-ante-Bewertung durch die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) durch eine am Maßstab der Auftragserfüllung ausgerichtete Ex-post-Bewertung von einer modifizierten KEF ersetzt werden. Entsprechende Bewertungskriterien sind staatsvertraglich festzulegen. Was die Höhe des Beitrags betrifft, geht der Zukunftsrat von einem Modell aus, das Auftragserfüllung und Indexierung kombiniert, wobei die vorgeschlagenen Reformen mittelfristig zu signifikanten Einsparungen führen werden. Inwieweit diese zur Absenkung des Rundfunkbeitrags oder zur besseren Auftragserfüllung verwendet werden, müssen die Länder entscheiden."
Der gesamte Bericht ist hier zu finden.