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Regulative Digital Local IDENTITÄT

ORF-Gesetz
§4. (1) Der Österreichische Rundfunk hat für die Förderung der österreichischen Identität im Blickwinkel der europäischen Geschichte und Integration zu sorgen. (4) Ferner hat er bei der Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie sons tigen Angeboten auf die kulturelle Eigenart, die Geschichte und die politische und kulturelle Eigenständigkeit Österreichs sowie auf den föderalistischen Aufbau der Republik besonders Bedacht zu nehmen.

ORF-Verhaltenskodex
Die Authentizität der Darstellung muss in jedem Fall gewährleistet sein. Journalistisch relevante Umstände für das Entstehen eines Beitrags sind kenntlich zu machen: z.B. besondere Bedingungen, Umstände und Entwicklungen während der Dreharbeiten oder wenn (etwa wegen Betriebsgeheimnissen) Material verwendet werden muss, das die Person oder Einrichtung, auf die sich der Beitrag bezieht, zur Verfügung gestellt hat. Das Publikum muss sich darauf verlassen können, dass in der Berichterstattung jegliche manipulative Darstellung oder Inszenierung unterbleibt.

ORF-Leitbild
Der ORF als eine Institution der österreichischen Öffentlichkeit ist das elektronische Leitmedium des Landes, Träger und Förderer österreichischer Identität, Kultur und Qualität.

WERTSCHÖPFUNG

ORF-Gesetz
§4. (1) Der Österreichische Rundfunk hat für die angemessene Berücksichtigung und Förderung der österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion zu sorgen.
§10. (8) Als Kultursender soll der Österreichische Rundfunk sowohl Berichtersta·er wie eigenständiger Produzent sein und vor allem Auftraggeber, Arbeitgeber und Forum österreichischer Kreativität und Gegenwartskunst.

ORF-Programmrichtlinien
Durch Berücksichtigung und Förderung der heimischen künstlerischen und kreativen Produktion ist ein Beitrag zum Kulturgeschehen zu leisten. Im Bereich der Filmkunst, der bildenden Kunst, der Literatur und der Musik ist besonders dem gegenwärtigen österreichischen Schaffen Raum zu geben. Als Auftraggeber und häufig Erstveröffentlicher künstlerischer Werke und wissenschaftlicher Erkenntnisse soll der ORF einen Beitrag zum Kulturgeschehen leisten.

ORF-Leitbild
Der ORF stärkt den Medienstandort Österreich durch die Zusammenarbeit mit der österreichischen und europäischen Kreativwirtschaft bei der Entwicklung und Herstellung hochwertiger und zeitgemäßerAngebote.

FÖRDERALISMUS

ORF-Gesetz
§4. (1) Der Österreichische Rundfunk hat für die Information über die Bedeutung, Funktion und Aufgaben des Bundesstaates sowie die Förderung der regionalen Identitäten der Bundesländer zu sorgen.
§5. (5) Der Österreichische Rundfunk hat einen angemessenen Anteil seiner Finanzmittel für die Tätigkeiten der neun Landesstudios vorzubehalten.

ORF-Programmrichtlinien
In den Programmen des Fernsehens sind durch regelmäßige regionale Sendungen sowie durch angemessene Anteile an den österreichweiten Programmen die Interessen der Länder zu berücksichtigen.

ORF-Leitbild
Der ORF als eine Institution der österreichischen Öffentlichkeit spiegelt - gestützt auf einen lebendigen Föderalismus - die Vielfalt der Bundesländer wider zeitgemäßer Angebote.