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Einräumung von Rechten an Inhalten für Dritte


Ausschnitte: Der ORF räumt Fernsehveranstaltern nach dem AMD-G auf Nachfrage die Rechte zur ausschnittsweisen Nutzung von ORF-Sendungen gegen Kostenersatz ein. Ausschnitte können nur für die Herstellung von Sendungen nachgefragt werden, die Politik, Kunst und Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft in Österreich darstellen. Die Bedingungen für den Rechteerwerb finden Sie hier.


Dokumentation, Reportage, Fiktion: Weiters stellt der ORF den Fernsehveranstaltern nach dem AMD-G eine Auswahl an bestimmten ORF-Sendungen aus den Bereichen Dokumentation, Reportage und Fiktion für eine dreimalige Ausstrahlung in ihren TV-Programmen gegen Kostenersatz zur Verfügung. Diese Produktionen sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geklärt; deren Erstausstrahlung liegt mind. 5 Jahre zurück. Sie beinhalten die Darstellung von Politik, Kunst und Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft in Österreich. Die Liste an Sendungen im Umfang von 1.000 Minuten finden Sie hier. Die Bedingungen für den Rechteerwerb finden Sie hier.