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Der Österreichische Rundfunk ist das größte Medienunternehmen Österreichs und als Stiftung öffentlichen Rechts konstituiert. Das ORF-Gesetz regelt die Aufgaben des ORF.

Geschäftsführung

Der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin wird für fünf Jahre gewählt und ist Alleingeschäftsführer/in des Gesamtunternehmens. Er/sie vertritt den ORF nach außen und führt die Geschäfte gemäß den gesetzlichen Vorschriften.


Die Organe des Österreichischen Rundfunks sind:
der Stiftungsrat
der Generaldirektor
der Publikumsrat

 

Aufstellung der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des ORF:
Download (PDF) (Stand 6. Dezember 2023)