DE | EN

Abgeschlossene Auftragsprüfungen

Zurück zur Übersicht

Abgeschlossene Auftragsprüfungen



1. Ö3-Live/Visual
2. Topos.ORF.at
3. Online-Kurznachrichtensendungen
4. Öffentlich-rechtlicher Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt
5. Radiothek

6. Focus Sendungsarchiv

7. "Ö1 macht Schule"

8. ORF III - Kultur und Information

9. on.ORF.at
10. ORF-Angebot in Sozialen Medien



1. Ö3-Live/Visual

Vorschlag für eine Änderung von oe3.ORF.at: Ö3-Live / Visual


Unter oe3.orf.at wird rund um die Uhr der Simulcast-Stream zum laufenden Ö3-Programm angeboten ("Ö3-Live"). Die Subseite "Ö3-Live" beinhaltet einen Webplayer, der hierzu Zusatzinformationen zeigt, die sich unmittelbar auf das laufende Programm beziehen (z.B. Name der Sendung, aktuelle Schlagzeilen, Musiktitel etc.). Um die Attraktivität und Aktualität von Ö3-Live zu bewahren bzw zu steigern, soll es im Bereich Bewegtbild verbessert werden. Dabei werden erstens Livebilder aus dem Sendestudio (eine "Webcam" ist durch das bestehende Angebotskonzept für oe3.ORF.at bereits abgedeckt) und zweitens (die zugehörigen) Musikvideos während laufender Musiktitel (synchron) integriert.

Die Verbesserung von Ö3-Live ist ein Online-Angebot des ORF gemäß § 4f Abs 1 ORF-G, das einen wirksamen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags (§ 4 ORF-G) leistet.

Mit dem gegenständlichen Vorschlag für Ö3-Live / Visual zur Änderung des Konzepts von oe3.ORF.at (Stand: 26. Mai 2011) kommt der ORF seiner Verpflichtung nach, eine Auftragsvorprüfung durchzuführen. Mit der Veröffentlichung hat der ORF den Vorschlag für eine Änderung von oe3.ORF.at: "Ö3-Live / Visual" dem "Vorverfahren" zur Einleitung einer Auftragsvorprüfung unterzogen und alle vom geplanten Angebot Betroffenen eingeladen, bis zum 3. Juli 2014 Stellung zu nehmen. Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Bereitstellung des Online-Angebots mit Bescheid vom 18.02.2015, KOA 11.266/15-001, nicht genehmigt. Der Bescheid wurde bei den Höchstgerichten angefochten.

Die fristgerecht eingelangten Stellungnahmen (persönliche Angaben wurden entfernt) finden Sie hier: Stellungnahme AK | Stellungnahme VÖZ | Stellungnahme VÖP | Stellungnahme WKO

Den Vorschlag für eine Änderung von oe3.ORF.at: Ö3-Live / Visual finden Sie hier.

Den rechtskräftigen Bescheid der KommAustria vom 18.02.2015, KOA 11.266/15-001, finden Sie hier.




2. Topos.ORF.at


Topos.ORF.at ist ein neues, auf die Bedürfnisse moderner digitaler Plattformen maßgeschneidertes Angebot für Kunst, Wissenschaft, Religion und Humanities, das TV-, Radio- und Online-Inhalte sowie eigens produzierte Features anbietet.


Aus den genannten Bereichen präsentiert es hochwertige Berichterstattung gemäß dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag (§ 4 Abs 1 ORF-G).

Mit der gegenständlichen Veröffentlichung hat der ORF topos.ORF.at dem "Vorverfahren" zur Einleitung einer Auftragsvorprüfung unterzogen und alle vom geplanten Angebot Betroffenen eingeladen, hierzu bis zum 31.07.2020 Stellung zu nehmen.
Die eingelangten Stellungnahmen finden Sie hier:

Stellungnahme AK | Stellungnahme VÖP

Den Vorschlag für topos.ORF.at finden Sie hier.

Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Bereitstellung des Online-Angebots mit Bescheid vom 22.12.2021, KOA 11.281/21-008, genehmigt. Den rechtskräftigen Genehmigungsbescheid finden Sie hier




3. Online-Kurznachrichtensendungen


Um dem fundamentalen Wandel in der Mediennutzung Rechnung zu tragen und auch einem jüngeren, "digitalen" und teilweise weniger "nachrichten-affinen" Publikum die nötigen Basisinformationen für den Diskurs zu gesellschaftlich relevanten Themen bereitzustellen, sollen -täglich mehrmals aktualisierte - Online-Nachrichtensendungen im Umfang von unter drei Minuten produziert und unter TVthek.ORF.at sowie in anderen ORF-Angeboten bereitgestellt werden.

Mit der gegenständlichen Veröffentlichung hat der ORF den Vorschlag für Online-Kurznachrichtensendungen dem "Vorverfahren" zur Einleitung einer Auftragsvorprüfung unterzogen und alle vom geplanten Angebot Betroffenen eingeladen, hierzu bis zum 26.08.2019 Stellung zu nehmen. Am 30.08.2019 hat der ORF den Vorschlag sowie die eingelangte Stellungnahme der KommAustria übermittelt und die Genehmigung des neuen Angebots beantragt.


Die eingelangte Stellungnahme finden Sie hier:
Stellungnahme WKO

Den Vorschlag für Online-Kurznachrichtensendungen finden Sie hier.

Den Bescheid der KommAustria vom 25.02.2020 finden Sie hier.

Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Bereitstellung des Online-Angebots mit Bescheid vom 25.02.2020, KOA 11.261/20-006, genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig.

4. Öffentlich-rechtlicher Abrufdienst

3.1 Erster Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Filme und Serien) - (Flimmit 1)

Mit dem vorliegenden Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie) soll dem bedeutsamen Wandel in der Mediennutzung einerseits, als auch der Sicherstellung der Auffindbarkeit und Zugänglichkeit von ORF-Produktionen andererseits, durch Bereitstellung eines eigenen öffentlich-rechtlichen Abrufdienstes angemessen Rechnung getragen werden, wodurch nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch die österreichische Produktionslandschaft profitieren werden.

Mit dem gegenständlichen Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie) kommt der ORF seiner Verpflichtung nach, eine Auftragsvorprüfung durchzuführen. Mit der Veröffentlichung hat der ORF den Vorschlag dem "Vorverfahren" zur Einleitung einer Auftragsvorprüfung unterzogen und alle vom geplanten Angebot Betroffenen eingeladen, hierzu bis zum 11.09.2017 Stellung zu nehmen. Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Bereitstellung des Online-Angebots mit Bescheid vom 09.05.2018, KOA 11.280/18-004, nicht genehmigt. Der Bescheid wurde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten.

Die eingelangten Stellungnahmen finden Sie hier:

Stellungnahme AK | Stellungnahme VÖP | Stellungnahme WKO


Den Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie) finden Sie hier.

Den Bescheid der KommAustria vom 09.05.2018, finden Sie hier.

Den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.02.2022, mit welchem das Verfahren eingestellt wurde, finden Sie hier.


3.2 Neuer Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Filme und Serien) - (Flimmit 2)


Mit dem vorliegenden Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie) soll dem bedeutsamen Wandel in der Mediennutzung einerseits, als auch der Sicherstellung der Auffindbarkeit und Zugänglichkeit von ORF-Produktionen andererseits, durch Bereitstellung eines eigenen öffentlich-rechtlichen Abrufdienstes angemessen Rechnung getragen werden, wodurch nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch die österreichische Produktionslandschaft profitieren werden.

Der ORF übermittelte bereits am 25.08.2017 einen Vorschlag für einen "Öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie)" an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Bundesarbeiterkammer und die Wirtschaftskammer Österreich. Mit dem (noch nicht rechtskräftigem) Bescheid vom 09.05.2018 (KommAustria vom 09.05.2018, KOA 11.280/18-004) wies die KommAustria den Antrag des ORF aufgrund von Unklarheiten des Finanzierungskonzepts ab.

Der ORF möchte nun im Rahmen eines neuen Antrags ausführlichere Angaben zum Finanzierungskonzept dieses Vorhabens vorlegen.

Mit dem gegenständlichen Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie) kommt der ORF seiner Verpflichtung nach, eine Auftragsvorprüfung durchzuführen. Mit der Veröffentlichung hat der ORF den Vorschlag dem "Vorverfahren" zur Einleitung einer Auftragsvorprüfung unterzogen und alle vom geplanten Angebot Betroffenen eingeladen, hierzu bis zum 27.03.2019 Stellung zu nehmen. Am 17.04.2019 hat der ORF den Vorschlag sowie die eingelangten Stellungnahmen der KommAustria übermittelt und die Genehmigung des neuen Angebots beantragt. Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Bereitstellung des Online-Angebots mit Bescheid vom 13.11.2019, KOA 11.280/19-011, genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig.


Die eingelangten Stellungnahmen finden Sie hier:
Stellungnahme AK | Stellungnahme Sky | Stellungnahme VÖP | Stellungnahme WKO

Den Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie) finden Sie hier.

Den Genehmigungsbescheid der KommAustria vom 13.11.2019, KOA 11.280/19-011, finden Sie hier. Nach § 4f Abs. 1 letzter Satz ORF-G idF BGBl. I Nr. 112/2023 ist die Bereitstellung von öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten gegen gesonderte einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Bezahlung der Nutzerinnen und Nutzer ab 1.1.2024 unzulässig; das gegenständliche Angebot wird daher bis zu diesem Zeitpunkt eingestellt.



5. Radiothek

Vorschlag für radiothek.ORF.at

Mit dem vorliegenden Konzept soll der öffentlich-rechtliche Mehrwert der Audioangebote des ORF sowohl im inhaltlichen als auch im technischen Bereich weiter gestärkt werden, insbesondere im Rahmen einer Radiothek das Angebot vervollständigt, zentral und besser auffindbar zur Verfügung gestellt und mit einer verbesserten Usability angeboten werden. Die Radiothek stellt damit als zentraler Audio-Abrufdienst des ORF einen umfangreichen Mehrwert im Vergleich zur bisherigen Übersichtsseite radio.ORF.at dar, ersetzt und erweitert diese.

Die Bereitstellung einer Radiothek ist ein Online-Angebot des ORF gemäß § 4f Abs 1 ORF-G, das einen wirksamen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags (§ 4 ORF-G) leistet und für die eine Auftragsvorprüfung durchzuführen war. Mit der Veröffentlichung hat der ORF den Vorschlag dem "Vorverfahren" zur Einleitung einer Auftragsvorprüfung unterzogen und alle vom geplanten Angebot Betroffenen eingeladen, hierzu bis zum 3. Juli 2014 Stellung zu nehmen.

Am 29.07.2014 wurde der Vorschlag der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit dem Antrag auf Genehmigung übermittelt. Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Bereitstellung des Online-Angebots mit Bescheid vom 22.07.2015, KOA 11.277/15-004, genehmigt. Der Genehmigungsbescheid ist nach Abweisung einer dagegen erhobenen Beschwerde der BWB durch das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheidung vom 23.11.2018 rechtskräftig.

Die fristgerecht eingelangten Stellungnahmen (persönliche Angaben wurden entfernt) finden Sie hier:
Stellungnahme AK | Stellungnahme VÖZ | Stellungnahme VÖP | Stellungnahme WKO

Den Vorschlag für radiothek.ORF.at finden Sie hier.

Den Genehmigungsbescheid der KommAustria vom 22.07.2015, KOA 11.277/15-004, finden Sie hier.




6. Focus Sendungsarchiv


Vorschlag für eine Änderung von oesterreich.ORF.at:


Unter vorarlberg.orf.at soll ein Archiv der auf Radio Vorarlberg ausgestrahlten Sendungen "Focus - Themen fürs Leben" angeboten und insofern das bestehende Angebot oesterreich.ORF.at (Stand 31.3.2011) geändert werden. In der Sendung bieten renommierte Referentinnen und Referenten vertiefende Betrachtungen, Impulse und Anregungen an, um das Leben und die Zeit, in der wir leben, besser zu verstehen.

Für eine solche Änderung war eine Auftragsvorprüfung (§ 6 ORF-G) durchzuführen. Der ORF hat einen Vorschlag für eine Änderung von oesterreich.ORF.at ausgearbeitet und diesen Vorschlag am 26. 6. 2012 veröffentlicht, um allen Betroffenen die Gelegenheit nzur Stellungnahme (s.u.) einzuräumen. Am 20. 8. 2012 wurde der Vorschlag der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit dem Antrag auf Genehmigung übermittelt. Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Bereitstellung des Online-Angebots mit Bescheid vom 14. 11. 2012, KOA 11.268/12-005, genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Den Vorschlag für eine Änderung von oesterreich.ORF.at finden Sie hier.
Das geänderte Angebotskonzept von oesterreich.ORF.at finden Sie hier.

Den Genehmigungsbescheid der KommAustria vom 14. 11. 2012, KOA 11.268/12-005, finden Sie hier.

Für alle vom geplanten Angebot Betroffenen bestand die Möglichkeit, hierzu bis 10. 8. 2012 Stellung zu nehmen.
Die fristgerecht eingelangten Stellungnahmen (persönliche Angaben wurden entfernt) finden Sie hier:

Stellungnahme AK | Stellungnahme WKÖ


7. "Ö1 macht Schule"


Das am 1. Oktober 2010 geänderte Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 50/2010, setzt für die Bereitstellung bestimmter neuer Online-Angebote die Durchführung einer Auftragsvorprüfung (§§ 6 ff ORF-G) voraus (§§ 4f iVm 50 Abs 3 Z 2 ORF-G).

Der ORF hat einen Vorschlag für ein sendungsbasiertes Lehr- und Lernmittel-Angebot "Ö1 macht Schule" ausgearbeitet und diesen Vorschlag am 31. 3. 2011 veröffentlicht, um allen Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme (s.u.) einzuräumen. Am 23. 5. 2011 wurde der Vorschlag der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit dem Antrag auf Genehmigung übermittelt. Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Bereitstellung des Online-Angebots mit Bescheid vom 21. 11. 2011, KOA 11.267/11-008, genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Den Vorschlag (einschließlich einem Angebotskonzept) für "Ö1 macht Schule" finden Sie hier.
Den Genehmigungsbescheid der KommAustria vom 21. 11. 2011, KOA 11.267/11-008, finden Sie hier.
Für alle vom geplanten Angebot Betroffenen bestand die Möglichkeit, hierzu bis 16. 5. 2011 Stellung zu nehmen. Die fristgerecht eingelangte Stellungnahme (persönliche Angaben wurden entfernt) finden Sie hier.


8. ORF III - Kultur und Information

Mit dem am 1. Oktober 2010 geänderten Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 50/2010 wurde ein besonderer Auftrag für die Veranstaltung eines Informations- und Kultur-Spartenprogramms eingeführt (§ 4c ORF-G). Ein solches Programm musste vor der erstmaligen Ausstrahlung einer Auftragsvorprüfung (§§ 6 ff ORF-G) unterzogen werden.
Der ORF hat einen Vorschlag für ein Informations- und Kulturspartenprogramm sowie ein Online-Angebot ausgearbeitet, diesen Vorschlag am 5. 11. 2010 veröffentlicht, um allen Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme (s.u.) einzuräumen. Am 23. 12. 2010 wurde der Vorschlag der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit dem Antrag auf Genehmigung übermittelt. Unter Einbindung des Public-Value- Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Veranstaltung des Programms und die Bereitstellung eines Online-Angebots mit Bescheid vom 18. 5. 2011, KOA 11.240/11-024, unter Auflagen genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Den genehmigten Vorschlag für ein Informations- und Kulturspartenprogramm sowie ein Online-Angebot finden Sie hier. Den Genehmigungsbescheid der KommAustria vom 18. Mai 2011, KOA 11.240/11-024, finden Sie hier. Der Stiftungsrat hat Beschränkungen für kommerzielle Kommunikation im Fernsehprogramm beschlossen, die Sie hier finden.

Das Angebotskonzept für ein Informations- und Kulturspartenprogramm sowie ein Online-Angebot, Stand 18. 9. 2013 (veröffentlicht am 17. 01. 2014), finden Sie hier.

Stellungnahmen

Für alle vom am 5.11.2010 veröffentlichten geplanten Angebot Betroffenen bestand bis 21. Dezember 2010 die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Die fristgerecht eingelangten Stellungnahmen stehen nachfolgend zum Download bereit (persönliche Angaben wurden geschwärzt).

Wir bedanken uns für Ihr Interesse am Informations- und Kulturspartenprogramm!





9. on.ORF.at (neue TVthek)


Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme (s.u.) einzuräumen. Am 26. 11. 2012 wurde der Vorschlag der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit dem Antrag auf Genehmigung übermittelt. Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Änderungen mit Bescheid vom 12. 7. 2013, KOA 11.261/13-015, teilweise unter Auflagen genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig; Spruchpunkt II des Bescheids wurde nach einer dagegen gerichteten Berufung des ORF vom Bundeskommunikationssenat (BKS) abgeändert.

Den Vorschlag für Änderungen von https://on.orf.at/ finden Sie hier.

Die eingelangten Stellungnahmen (persönliche Angaben wurden entfernt) finden Sie hier:

Stellungnahme ATV
Stellungnahme Bundesarbeitskammer
Stellungnahme SevenOne Media
Stellungnahme VÖP
Stellungnahme VÖZ

Das Angebotskonzept von https://on.orf.at/ (das im Zusammenhang mit den Auflagen des Bescheids, vgl im Folgenden, zu lesen ist), Stand 19. 9. 2012 (veröffentlicht am 02. 08. 2013), finden Sie hier.
Den Genehmigungsbescheid der KommAustria vom 12. 7. 2013, KOA 11.261/13-015, finden Sie hier.
Den BKS-Bescheid über die Berufung des ORF vom 11. 11. 2013, 611.998/0004-BKS/2013, finden Sie hier.
Den Bericht über die Evaluierung der Änderungen der TVthek 2013 finden Sie hier.



10. Vorschlag für Änderungen des ORF-Angebots in Sozialen Medien

Mit dem vorliegenden Vorschlag für Änderungen des ORF-Angebots in Sozialen Medien sollte der öffentlich-rechtliche Mehrwert des ORF-Angebots in Sozialen Medien gestärkt werden, insbesondere das Angebot teilweise ergänzt und besser auffindbar gestaltet werden.

Für eine solche Änderung war eine Auftragsvorprüfung (§ 6 ORF-G) durchzuführen. Der ORF hat einen Vorschlag ausgearbeitet und diesen Vorschlag veröffentlicht, um allen Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme (s.u.) einzuräumen. Am 18.04.2017 wurde der Vorschlag der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit dem Antrag auf Genehmigung übermittelt. Unter Einbindung des Public-Value-Beirats (§ 6c ORF-G) und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die KommAustria die Bereitstellung des Online-Angebots mit Bescheid vom 09.05.2018 nicht genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Den Vorschlag für Änderungen des ORF-Angebots in Sozialen Medien finden Sie hier.

Den Bescheid der KommAustria vom 09.05.2018, finden Sie hier.

Aufgrund der eingelangten Stellungnahmen waren nach Ansicht des ORF Änderungen des Vorschlags bzw. des Angebotskonzepts iSd § 6a Abs 3 ORF-G vorzunehmen, die Sie hier finden (im Vorschlag durch Streichungen im Änderungsmodus).

Für alle vom geplanten Angebot Betroffenen bestand die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen:

Die fristgerecht eingelangten Stellungnahmen finden Sie hier:
Stellungnahme WKO | Stellungnahme VÖZ | Stellungnahme VÖP