Der Österreichische Rundfunk ist das größte Medienunternehmen Österreichs und als Stiftung öffentlichen Rechts konstituiert. Das ORF-Gesetz regelt die Aufgaben des ORF.
Geschäftsführung
Der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin wird für fünf Jahre gewählt und ist Alleingeschäftsführer/in des Gesamtunternehmens. Er/sie vertritt den ORF nach außen und führt die Geschäfte gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Die Organe des Österreichischen Rundfunks sind:
der Stiftungsrat
der Generaldirektor
der Publikumsrat
Aufstellung der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des ORF:
Download (PDF) (Stand 6. Dezember 2023)