Das Qualitätssicherungssystem des ORF (Einführung)
Zur Sicherstellung der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages (§ 4 ORF-G) hat der ORF ein Qualitätssicherungssystem (§ 4a ORF-G) erstellt, das unter besonderer Berücksichtigung u.a. der Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit aller programmgestaltenden Mitarbeiter/innen und der Freiheit der journalistischen Berufsausübung besondere Kriterien und Verfahren definiert.
Der ORF-Publikumsrat hat in seiner Sitzung vom 18.09.2025 empfohlen:
Empfehlung zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems
Die Themen Objektivität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt sollen in die repräsentative Overall-Umfrage aufgenommen werden. Es soll fachlich geprüft werden, ob die eingesetzten Methoden und Instrumente um KI-unterstützte inhaltsanalytische Verfahren erweitert werden können. Im Rahmen des jährlichen Qualitätsmonitoring soll auch – zumindest exemplarisch - über konkrete Verbesserungsmaßnahmen auf Basis der Befunde aus dem Vorjahr berichterstattet werden.
Begründung
Aufnahme der Themen Objektivität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt in die repräsentative Overall-Umfrage: Der ORF-Publikumsrat hat bereits in seinen Jahresstudien 2018 und 2019 die methodischen Grundlagen geschaffen, um die öffentlich-rechtlichen Kernwerte der Objektivität, Ausgewogenheit, Meinungs- und Themenvielfalt aus Publikumssicht zu erheben. Entsprechende Fragen sollen in die repräsentative, jährliche Overall-Umfrage des ORF für das Qualitätssicherungssystem aufgenommen werden, um die Weiterentwicklung dieser wichtigen Qualitätsdimensionen auf eine empirische Basis zu stellen.
Anpassungen von Instrumenten und Methoden: Es soll angesichts der verstärkten Verbreitung von KI-Lösungen überprüft werden, ob das Methodenset des Qualitätssicherungssystems um KI-gestützte inhaltsanalytische Verfahren erweitert werden kann, um fundierte Aussagen zu Produktqualitäten treffen zu können (z.B. Ausgewogenheit).
Berichterstattung über Verbesserungsmaßnahmen: Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Befunde des Qualitätssicherungssystem nur punktuell herangezogen wurden, um Leistungen des ORF weiterzuentwickeln. Der Publikumsrat empfiehlt, dass im jährlichen Qualitätsmonitoring des Qualitätssicherungssystems – zumindest beispielhaft - über konkrete Verbesserungsmaßnahmen auf Basis der Befunde des Vorjahres bzw. der Vorjahre berichterstattet wird. Ziel sollte es aus Sicht des Publikumsrats nicht nur sein, Qualitäten des ORF zu beschreiben, sondern auch einen transparenten Beitrag zu deren Weiterentwicklung zu leisten.