Qualitätssicherungssystem
Das Qualitätssicherungssystem des ORF (Einführung)
Zur Sicherstellung der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages (§ 4 ORF-G) hat der ORF ein Qualitätssicherungssystem (§ 4a ORF-G) erstellt, das unter besonderer Berücksichtigung u.a. der Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit aller programmgestaltenden Mitarbeiter/innen und der Freiheit der journalistischen Berufsausübung besondere Kriterien und Verfahren definiert.
Das QSS umfasst:
- eine kontinuierliche Evaluation redaktioneller Inhalte,
- unabhängige Gutachten externer Sachverständiger,
- regelmäßige Repräsentativbefragungen des Publikums,
- Studien zur Programmstruktur und -vielfalt sowie
- ein internes Berichtswesen über gesetzte Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Grundpfeiler sind dabei journalistische Unabhängigkeit, Vielfalt, Relevanz und Objektivität. Die Ergebnisse des QSS fließen in strategische Entscheidungen sowie in die öffentliche und parlamentarische Kontrolle ein.
Dokumente zum Qualitätssicherungssystem (Downloadbereich) Direkt zu Jahr:
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Beschlüsse und Empfehlungen zum ORF-Qualitätssicherungssystem (chronologisch) Stand: Juni 2025 - Alle Angaben gemäß Veröffentlichungsverpflichtung nach ORF-G.