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»Spielen sie das nicht!«

Public Value Bericht 2015/16: Dr. Peter Resetarits – ORF-Bürgersendungen


Gemäß Art. 10 EMRK hat jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung.

Oft tut man bei uns in der öffentlichen Diskussion so, als wäre die Meinungsfreiheit, oder Meinungsäußerungsfreiheit, der allgemeine Standard. Im Gegensatz zur Situation bei religiösen Dogmatikern oder Fanatikern im Nahen oder Fernen Osten. Das stimmt so nicht. Die Meinungsfreiheit kann nach der EMRK Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte der von Meinungsäußerungen Betroffenen geboten sind. Darf ich zu jemandem öffentlich Trottel oder Idiot, Weibsteufel oder Kettenhund sagen, weil das meine Meinung ist? Da gibt’s das Strafrecht, das das mitunter unter Strafe stellt. Beleidigung, Verspottung, Beschimpfung geht nicht. Oder darf man zu jemandem einfach so sagen, dass er ein Defraudant wäre, oder ein Betrüger? Gefährlich, möglicherweise eine üble Nachrede. Man darf auch nationalsozialistisches Gedankengut nicht verbreiten, den Holocaust nicht verharmlosen, weil man damit mit dem Verbotsgesetz in Konflikt käme. Auch die Herabwürdigung von Religionen ist durch das Strafrecht verboten. Aber wo liegt die Grenze zwischen Kritik an einer Religion und Blasphemie? Wie passen Meinungsäußerungsfreiheit und Religionsfreiheit zusammen? Muss die Freiheit der Kunst dort enden, wo religiöse Gefühle von Menschen verletzt werden?

Es gibt mehrere Gesetzeswerke, die all das regeln. Allerdings bleibt vieles darin sehr vage und am Ende dem Urteil des Gerichts überlassen. Für die Betroffenen heißt das aber oft, das Ergebnis ist kaum vorherzusagen. »Coram iudice et in alto mari sumus in manu dei«. Auf hoher See und vor dem Richter ist man in Gottes Hand. Aber die Grenzen der Meinungsfreiheit begegnen uns auch auf anderen Gebieten. Darf man über das Privatleben von zum Beispiel der Gattin, von der man sich scheiden lassen möchte, öffentlich seine Meinung äußern? Wer schuld war an der Scheidung, nämlich sie, gesundheitliche, psychische Probleme? Nein. Mediengesetz. Höchstpersönlicher Lebensbereich, also Familienleben, Gesundheitsbereich, Intimbereiche, sind vor Bloßstellung geschützt, Strafe droht.

Wir haben hier ein Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrechten und der Meinungsäußerungsfreiheit, die einander einschränken können. Gleichgeordnete Rechtsgüter. Wer hat Vorrang? Wie löst man das auf? Gesetzgeber und Rechtssprechung sollen sich um einen schonenden Ausgleich der Interessen bemühen, meint die Lehre. Dabei ist zu beobachten, dass es zu einem Ausbau des Persönlichkeitsschutzes kommt. Und das ist, wenn man sich ansieht, welche Auswüchse auf dem Boulevards in den vergangenen Jahren gegeben hat, gut. Bedenklich ist, wer sich dann aller exzessiv auf diese Schutzwürdigkeit beruft.

Es sind, verkürzt gesagt, diejenigen Komplexitätsnutznießer, die sich auf Medienrecht spezialisierte, teure Anwältinnen und Anwälte leisten können. Es sind die übermächtigen Gegner der kleine Leute, die ihren Schutz des Persönlichkeitsrechtes, ihrer Ehre, ihres Kredites dazu nutzen, Mieter/innen, Konsumentinnen/Konsumenten oder geprellte Kundinnen/Kunden von Finanzdienstleistern in deren Recht auf freie Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit, die ja oft das einzige leistbare Mittel für sie ist, sich zu wehren, beschränken. Es ist die Art und Weise, wie gut betuchte Konzerne, Immobilieninvestoren, Glücksspielautomatenbetreiber, Krankenhausträger, zum Teil auch Versicherungen oder Banken neuerdings versuchen, kritische Berichte zu verhindern.

Meiner Erfahrung nach wird strategisch gezielt der Auftrag an spezialisierte Staranwältinnen bzw. -anwälte erteilt, bei unerwünschten Berichten sofort mit teuren Klagen zu drohen, und dann zu klagen, was nur irgendwie klagbar ist. Strafrechtlich, zivilrechtlich, KommAustria, also Medienbehörde. Wegen übler Nachrede, Kreditschädigung, Unterlassung, Widerruf. usw.

Dadurch soll wohl zum Ausdruck gebracht werden, dass Berichterstattung in diesen Causen unerwünscht, teuer, langwierig und sehr mühsam für Journalistinnen, Journalisten und Medienunternehmen ist. Es geht darum, dass bestimmte, finanzkräftige Unternehmen die Strategie wählen, auf Kritik von kleinen Leuten, geprellten Kundinnen/Kunden, vielleicht verpfuschten Patientinnen/Patienten, wenn wir Journalistinnen und Journalisten um ein Interview bzw. Gegenstellungnahme ersuchen, wie folgt reagieren:

Es geht dabei jeweils um Vorwürfe, die sich auf ein nachvollziehbares Tatsachensubstrat gründen. Also keine verworrenen Verschwörungstheorien, keine absurden Vorwürfe. Etwa das, was ein Mieter über seinen Hausherren, einen Immobilieninvestor, der seit Jahrzehnten besonders erfolgreich beim Ausmieten von Mietern mit billigen Mietverträgen ist, in einem Interview für eine ORF-Reportage gesagt hat: Er hat gesagt: »Bei mir am Gang war ja auch schon einiges los, Kabel sind durchgezwickt worden, Vandalenakte hat’s gegeben, kann mir schon vorstellen, woher das kommt, die Polizei auch, aber ich werde da nicht ausziehen, wenn kein vernünftiges Angebot kommt.« Er hat sich seinen Frust, seine Verzweiflung, das, was er erlebt hat, von der Seele geredet.

Er sagt keinen Namen, aber es ist nachvollziehbar, dass er seinen Hausherren meint. Den konfrontieren wir mit dem Vorwurf, bitten um Stellungnahme und sein Anwalt sagt: »Unerhört, wir machen das da nicht mit. Ihr werft uns eine Ungeheuerlichkeit vor, und wir dürfen eine Stellungnahme dazu abgeben und sagen, dass das nicht stimmt. Meine Forderung: Ihr spielt das nicht, weil meinem Mandanten ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird … sonst klage ich euch.«

Wir haben die Kritik des Mieters, eines würdigen, älteren Herren, in Absprache mit unseren Juristen dennoch so gesendet, und wurden geklagt. »In alto mare«, man wusste nicht, wie es ausgeht.

Bei Zivilgericht, Strafgericht, der für uns zuständigen Medienbehörde usw. – wir prozessierten über zwei Jahre, und es schaut nach zwei verlorenen Verfahren nicht gut aus für die Meinungsäußerungsfreiheit der Mieterinnen, der Mieter und des Medienunternehmens. Die Gerichte schätzen in solchen Fragen die Persönlichkeitsrechte des Hausherren als schützenswerter ein als die Meinungsäußerungsfreiheit des Mieters. Ich halte diese Judikatur in Fällen, wo seit Jahren ähnliche, substanzielle Kritikpunkte gegen ein Unternehmen thematisiert werden, für problematisch. Was heißt das in Zukunft, wenn eine Patientin einen Kunstfehler eines Arztes behauptet, ein Versicherungsnehmer seiner Versicherung vorwirft, er sei falsch beraten worden, eine Bankkundin beteuert, sie sei, trotz unterzeichneter Aufklärungsbögen, mündlich nicht korrekt aufgeklärt worden? Kann der Anwalt des Spitals, der Versicherung, der Bank dann, wenn wir um Stellungnahme dazu bitten, sagen: »Herr Redakteur, wir spielen das bitte nicht mit Vorwurf des Bürgers und wir dürfen dazu eine Gegenäußerung spielen. Sie senden den Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Verhaltens meines Mandanten nicht, sonst klagen wir Sie.« Eine solche Judikatur würde die Arbeit im Bürgerrechtsjournalismus extrem erschweren bis verunmöglichen.

Kleine Medienunternehmen halten diesen Druck, Prozesse, Kosten, »machen bei Ihnen keine Werbung mehr«, vermutlich gar nicht aus. Vielleicht ist dem einen oder anderen unter Ihnen auch schon aufgefallen, dass es über bestimmte Branchen erstaunlich wenige kritische Berichte gibt. Die Großen wie der ORF können das noch.

Das ist übrigens auch eines der wichtigen Argumente für einen starken, öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Der hält teure Prozesse aus, kann es verkraften, wenn Werbekampagnen halt nicht im ORF stattfinden und sogenannte Kooperationen platzen. Eine Gefahr, die ich sehe, insbesondere bei jungen Kollegen, ist aber eine Tendenz, solchen Themen auszuweichen. Warum eine Geschichte machen, bei der ich weiß, ich werde jahrelang vor Gericht stehen, wenn ich mit einer schönen »Schaugeschichte« genauso mein Geld verdiene.

Und irgendwann ist kritische Berichterstattung, Journalismus als Public Watchdog, der für uns alle selbstverständlich war, gar nicht mehr selbstverständlich.

Der Autor
Peter Resetarits ist Sendungsverantwortlicher für »Bürgeranwalt« und »Am Schauplatz Gericht« und stellvertretender Hauptabteilungsleiter »Magazine und Servicesendungen«. 2011 gewann er den Concordia-Publizistikpreis.






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