Hier finden Sie die
Tarifwerk zur kommerziellen Kommunikation.Außerdem hat der österreichische Rundfunk laut ORF-G § 13 (8) für kommerzielle Kommunikation bei und in Kindersendungen betreffend Lebensmittel und Getränke, die Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung wie insbesondere Fett, Transfettsäuren, Salz/Natrium und Zucker enthalten, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen der Gesamternährung nicht empfohlen wird, Richtlinien zu erlassen. Diese Richtlinien finden Sie hier:
HFSS-Kodex für Kindersendungen.