Zugänglichmachung der Inhalte privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter auf ORF Online-Plattformen:
Der ORF ermöglicht entsprechend den mit der ORF-Gesetz-Novelle 2023 eingeführten Vorgaben privaten Hörfunk- und Fernsehveranstaltern die Zugänglichmachung ihrer Inhalte auf den jeweiligen ORF Online-Plattformen (im Detail siehe § 3 Abs. 5 Z 2 bis 4 ORF-G bzw. die Gesetzesmaterialien dazu). Die dafür geltenden Bedingungen können Sie hier abrufen. Interessierte Hörfunk- und Fernsehveranstalter, welche die gesetzlichen Kriterien erfüllen, können sich an online.neuemedien@orf.at, Betreff „ORF-Plattformzugang“, wenden.